Ich habe da mal eine Frage: Erfolgreiches Beschwerdeverfahren – welche Gebühren?

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Und dann noch das RVG-Rätsel. Heute mal wieder aus dem Rechtspflegerforum „geklaut“, und zwar:

„Ich habe hier eine angelutschte Sache.

Es liegt ein Strafbefehl vor, gegen den die Anwältin Erinnerung eingelegt hat.

Aufgrund dessen hat der Richter den Strafbefehl abgeändert durch Beschluss.

Gegen diesen Beschluss hat die Anwältin sofortige Beschwerde eingelegt und vor dem Landgericht recht bekommen, so dass die Staatskasse die Kosten hierfür trägt.

Die Anwältin meldete daraufhin eine Gebühr nach Nr. 4302 VV RVG an.

Die Kollegin schickte den Antrag zum Revisor, der Begründet warum Nr. 4302 VV RVG nicht entstanden ist.

Dies teilt die Kollegin der Anwältin mit, die nunmehr eine Nr. 4139 VV RVG anmeldet.

Die Kollegin schickt den Antrag wieder zum Revisor und nun bekomme ich die Akte mit einer Erklärung des Revisors, warum es auch die Nr. 4139 VV RVG nicht ist.

Ich möchte jetzt wissen welche Gebühr nun entstanden ist, evt. kann ich im Wege der Gebührenausgleichs festsetzen, oder aber wenigstens diesmal der armen Anwältin sagen welche Gebühr sie anmelden soll.

Kann mir da bitte jemand helfen? Ich werde aus dem Kommentar nicht schlau.“

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