Kleiner Lesetipp/Service vom BOB zum Wochenende, oder: Der (neue) § 32d StPO, elektronisches Dokument

Nachdem gerade der Beitrag Aktive Nutzungspflicht des beA in laufenden Verfahren, oder: Fax zur Fristwahrung reicht nicht mehr zu zwei Entscheidungen betreffend das elektronische DoKument im ZPO- bzw. VwGO-Verfahren online gegangen ist, schiebe ich dann hier schnell einen Beitrag des Kollegen Dr. Deutscher aus dem StRR 2/2022 nach. Er behandelt den § 32d StPO – also das Strafverfahren.

Den Beitrag mit dem Titel:

Vorsicht Falle: Pflicht zur elektronischen Übermittlung seit 1.1.2022 (§ 32d StPO)

findet man hier im Volltext.

Kleiner Lesetipp und Service zum Wochenende 🙂 .

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