Und hier dann – nach einer heißen Woche – der Wochenspiegel, schon für die 30 KW. des Jahres 2019. Ich weise in ihm heute hin auf:
- Weil Facebook Forderung nicht zahlte: Anwalt pfändet CDU und SPD,
- OLG Köln: Zu den Grenzen der journalistischen Recherche – Keine Anwendung der DSGVO wegen des Medienprivilegs im Rundfunkstaatsvertrag,
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Zum Haftgrund der Wiederholungsgefahr beim Vorwurf des gewerbsmäßigen Ladendiebstahls
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KG: Bevorrechtigter mit 80 km/h innerorts haftet bei Verletzung seiner Vorfahrt zu 2/3,
- Lagerfeuerromantik,
- und aus meinem Blog: OWi I: Konsequente Folge aus dem VerfG-Saarland-Verdikt, oder: Einstellung des Verfahrens