Ich habe da mal eine Frage: Wonach rechne ich die Prüfung der Anordnung der unbefristeten Führungsaufsicht ab?

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Im RVG-Rätsel heute dann mal wieder eine Frage zur Strafvollstreckung, also Teil 4 Abschnitt 2 VV RVG, und zwar:

„Hallo lieber Herr Burhoff,

ich habe eine Frage zur Strafvollstreckung, und zwar: Worunter fällt das Verfahren zur Prüfung der Anordnung der unbefristeten Führungsaufsicht, hier speziell das Beschwerdeverfahren? Ich finde weder unter 4200 noch 4204 was. Für Ihre Hilfe vielen Dank im Voraus 😊

Kurze Frage, kurze Antwort, Wer gibt Sie?

2 Gedanken zu „Ich habe da mal eine Frage: Wonach rechne ich die Prüfung der Anordnung der unbefristeten Führungsaufsicht ab?

  1. Pingback: Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Wonach rechne ich die Prüfung der Anordnung der unbefristeten Führungsaufsicht ab? – Burhoff online Blog

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