Ich habe da mal eine Frage: Wonach rechne ich die Prüfung der Anordnung der unbefristeten Führungsaufsicht ab?

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Im RVG-Rätsel heute dann mal wieder eine Frage zur Strafvollstreckung, also Teil 4 Abschnitt 2 VV RVG, und zwar:

„Hallo lieber Herr Burhoff,

ich habe eine Frage zur Strafvollstreckung, und zwar: Worunter fällt das Verfahren zur Prüfung der Anordnung der unbefristeten Führungsaufsicht, hier speziell das Beschwerdeverfahren? Ich finde weder unter 4200 noch 4204 was. Für Ihre Hilfe vielen Dank im Voraus ????

Kurze Frage, kurze Antwort, Wer gibt Sie?

2 Gedanken zu „Ich habe da mal eine Frage: Wonach rechne ich die Prüfung der Anordnung der unbefristeten Führungsaufsicht ab?

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