Hier dann der Wochenspiegel für die 33. KW., in der das für mich Bemerkenswerteste nicht ein Blogbeitrag war, sondern die Äußerungen des nordrhein-westfälischen Innenminsters zum „Rechtsempfinden der Bevölkerung“, das bitte schön doch bei der Rechtsprechung zu berücksichtigen sei. Da fehlen einem die Worte.
Aus den Blogs ist hinzuweisen auf folgende Beiträge:
- Grundlagen der Aussagepsychologie,
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Druckfrischer Paragraf, zur zweiten Auflage des Berliner Raser-Falls,
- Unkollegiales Nebenzimmer, ja, ich war da auch mal Mitglied, bin dann aber (lieber) gegangen (worden),
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OLG Zweibrücken: Widerspruch gegen Beschlussverfahren kann bereits mit dem Einspruch erklärt werden
- Keine Kommentar-Trolle,
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Trunkenheitsfahrt ist kein sozialwidriges Verhalten,
- Terminsgebühr sowohl für den Verfahrensbevollmächtigten als auch für den Terminsvertreter,
- und dann war da noch: So kannst du schnell und einfach einen Matchplan für deine nächste Prüfung erstellen.
Die Zusammenstellung war in dieser Woche etwas schwieriger, da JuraBlogs – mein „Wochenspiegellieferant“ – derzeit down ist. Aber hat dann doch geklappt.
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