Archiv für den Monat: Juni 2011

Absolutes Alkoholverbot (?), Verstoß aber erst bei mindestens 0,2 ‰

Seit einiger Zeit gibt es ja das sog. absolute Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen (§ 24c StVG), das das Zusichnehmen alkoholischer Getränke während der Fahrt verbietet und auch den Antritt der Fahrt „unter der Wirkung alkoholischer Getränke“. Zu letzterem ist man sich einig, dass dieses Tatbestandsmerkmal nur erfüllt ist bei Vorliegen einer Atemalkoholkonzentration von mindestens 1 mg/l bzw. einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 0,2 Promille.

So jetzt auch das AG Langenfeld/Rhld., Urt. v. 20. 4. 11 – 20 OWi 30 Js 1563/11(42/11). Ähnlich hatte in der Vergangenheit schon das AG Herne entschieden (vgl. VRR 2009, 114 = StRR 2009, 270 = VA 2009, 65). Verwiesen wird dazu auf die BT-Drucks. 16/5047, S. 9.

Ist ja schon eigenartig: Absolutes Alkoholverbot, aber es wird erst wirksam/sanktioniert ab mindestens 0,20 Promille.

Gewerbsmäßigkeit beim BaFöG-Betrug – KG zur Strafzumessung

Im ersten Moment stutzt man und fragt sich: Gewerbsmäßigkeit? Und dann: Ach ja, der sog. „BaFöG-Betrug“ ist ja ein ganz „normaler Betrug“, für den dann auch § 263 Abs. 3 Nr. 1 StGB gilt. Das KG hat jetzt in KG, Urt. v. 07.03.2011 – (2) 1 Ss 423/10 (32/10) zur Strafzumesssung Stellung genommen.

M.E. lesenswert für alle, die in dem Bereich verteidigen (müssen), aber auch darüber hinaus. Denn die Entscheidung zeigt, dass es sich „lohnen“ kann, die Indizwirkung des verwirklichten Regelbeispiels im Einzelfall zu widerlegen. Folge: Niedrigerer Strafrahmen und damit im Zweifel auch eine niedrigere Strafe. Also: Lesenswert.

Na sowas: VG Berlin verhindert die Rettung der Welt/der Frauen-Fußball-WM, und nun?

Der Kollege Hoenig hat heute über den Essener Kollegen berichtet, der mit einem Antrag an das VG Berlin einen (behaupteten) Terroranschlag auf den Frauen-Fußball verhindern wollte (vgl. hier und auch hier). Und hier habe ich dann den dazu gehörenden Beschluss des VG Berlin, v. 17.06.2011 – 1 L 195/11 gefunden. Also schon am 17.06.2011 entschieden. Wir wissen ja gar nicht, in welcher Gefahr wir leben.

Na, dann hoffen wir mal, dass heute Abend alles gut geht und der Kollege Hoenig sich nicht doch noch auf den Weg auf die A 2 machen muss. Wenn es nicht klappt: Er kann sich ja dann an das VG Berlin wenden 🙂

Sonntagswitz(e): Dieses Mal zum Spargel…

Am Freitag war Spargelsilvester (24.06.2011), daher heute hier zur zu Ende gegangenen Spargelzeit einige Spargelwitze – alle irgendwo im Netz gefunden –

Beim Mittagessen sagt die Kartoffel klagend zum Spargel: „Ich verstehe nicht, warum du so viel teurer bist als ich. Ich bin doch viel dicker und schwerer!“ Darauf antwortet der Spargel: „Ja, aber dafür habe ich Köpfchen!

Frage: Was unterscheidet Lehrer von Spargel?
Anwort: Beim Spargel ist der Kopf das Beste!

Zwei Männer sind am FKK-Strand und langweilen sich. Aus Jux verbuddeln sie sich im Sand und lassen nur ihr bestes Stück rausgucken. Kommen zwei Frauen vorbei. Sagt die eine zur anderen: „Meine Güte, da heiratet man wegen den Dingern und hier wachsen die wie Spargel…“

– geht so gerade noch 🙂 –

Wochenspiegel für die 25. KW, oder wir blicken mal wieder über den Tellerrand..

Wir berichten

  1. Über die Seher von Bochum (man glaubt es nicht).
  2. Dazu passt die Protokollberichtigung.
  3. Über Kachelmann – die Nachgefechte, vgl. hierhierhier und hier.
  4. Kein Fahrprüfung, aber legal am Steuer, geht das?
  5. Über freundliche Rechtspfleger.
  6. Über den Strafrichter und das Unterhaltsrecht.
  7. Über den Vorschlag, die Amtshaftung für Richter einzuführen (na ja)
  8. Über den sexuellen Missbrauch bei der ärztlichen Behandlung.
  9. Über einen fast vergessenen Prozess in Münster.
  10. Und dann war da noch: „Pferdeleckerli“ vs. „Pferdeäppel„.