Man muss ja nur suchen, dann findet man auch. In einem Büchlein von Dr. Roman Leuthner – Nackt duschen verboten – und im Internet gibt es dann auch Hinweise auf Gesetze, dass sich mit Weihnachten befasst, mehr habe ich leider nicht gefunden:
Zunächst: Im Jahre 1659 wurde in Massachusetts Weihnachten als ungesetzlich erklärt. 1647 wurde in England Weihnachten gesetzlich abgeschafft. Na, da würde sich die heimische Wirtschaft aber freuen.
In einigen Länder, wie z.B. der Schweiz, herrscht an Weihnachten ein Tanzverbot. Also Vorsicht? Nein, natürlich nur öffentlich, privat darf man also um den Tannenbaum tanzen. Das Tanzverbot gibt es bei uns übrigens auch in den Bundesländern, wie z.B. Bayern, in denen der 24.12. ein sog. stiller Feiertag ist (aber erst ab 14.00 Uhr, bis dahin kann man also noch eine kesse Sohle aufs Parkett legen).
Und: In Minnesota ist es Frauen verboten, öffentlich verkleidet als Weihnachtsmann aufzutreten. Bei Zuwiderhandlung drohen 30 Tage Gefängnis. Wenn das Alice Schwarzer wüsste :-). Scheint es aber zu geben 🙂
Bei der Suche nach den „Weihnachtsgesetzen“ bin ich dann auf eine Vorschrift aus Florida gestoßen, nach der es Männern grundsätzlich verboten ist, sich mit einer sichtbaren Erektion in der Öffentlichkeit blicken zu lassen. Ok, das gibt es bei uns in § 183a StGB auch. Was mich nur stutzig machte, ist das „grundsätzlich“. Wann ist es denn in Florida erlaubt, fragt man sich? 🙂 🙂
Wo liegt denn die sexuelle Handlung und deren Vornehmen, wenn man(n) mit einer Errektion in die Öffentlichkeit geht?
Super, dann ist mein Weihnachtsprogramm gesichert: Vormittags werde ich mit Alice Schwarzer um einen öffentlich aufgestellten Tannenbaum tanzen. Wenn dann ab 14.00 Uhr Schluss ist mit dem Vergnügen, werd ich mich auf die Suche nach einem Weihnachtsmann mit einer sichtbaren Erektion machen. Sollte ich einen finden, werde ich ihn fotografieren und hier einstellen (APR geschenkt :-). Versprochen :o)
„Grundsätzlich“… vielleicht fällt es ja unter die Meinungsfreiheit?
Das jemand, der ein Gericht anruft, mit Strafe wegen Belästigung abgestraft werden kann, wie bei uns im BVerfGG, das finden vielleicht andere auch komisch.
nicht wegen „Belästigung abgestraft“, sondern es wird eine Missbrauchsgebühr festgesetzt, das ist etwas anderes
Na gut, wenn die Anrufung eines Gerichts unter Geltendmachung seiner Grundrechte bereits Missbrauch sein soll, dann ist dem so. Persönlich würde ich die Anrufung wegen Belanglosigkeiten, die längst geklärt sind, eher als Belästigung empfinden.