Na, das ist doch mal eine Forderung, die man untetrschreiben kann. JM Busemann aus Niedersachsen zu anwaltlichen Gebühren., allerdings muss man natürlich auch sehen, wo die Forderung erhoben wird: Auf dem Landesanwaltstag in Niedersachsen. dDas macht sich immer gut, wenn man so die versammelten Anwälte begrüßt, was dann daraus wird, ist eine ganz andere Frage. Das hat man z.T. beim RVG gesehen. Richtig ist die Forderung allein schon deshlalb, weil die anwaltlichen Gebühren seit 1994 linear nicht mehr angehoben worden sind. Das RVG hat nur strukturelle Änderungen gebaracht, die zu Erhöhungen geführt haben.
In der PM des niedersächsischen JM heißt es:
„Busemann: „Gerichtskosten und Anwaltsgebühren anpassen“ |
Justizminister beim Landesanwaltstag |
HANNOVER. „Das gesamte Kostengefüge im Rechtswesen gehört auf den Prüfstand. Gerichtskosten und Anwaltsgebühren bedürfen einer Anpassung“, sagte der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann in seinem Grußwort zum 1. Niedersächsischen Landesanwaltstag in Hannover. Zwar müsse sich der Staat angesichts der Haushaltslage um Kostenbegrenzung bemühen. „Aber wir müssen realistisch mit den erhöhten Anforderungen an Anwälte und Gerichte umgehen. Das bedingt auch eine Gebührenerhöhung“, machte Busemann deutlich.Die Anwaltschaft stehe auch vor dem Hintergrund der nach wie vor steigenden Anwaltszahlen vor großen Herausforderungen. Der Beruf des Rechtsanwalts verschaffe schon heute nicht mehr jedem Berufsträger ein auskömmliches Einkommen. „Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen sich zunehmend im Wettbewerb behaupten. Berufliche Qualifikation allein reicht oft nicht aus“, machte Busemann deutlich. Deshalb gewinne das Marketing neben der Kanzleiorganisation zunehmende Bedeutung. Zugleich müsse die Rolle des Rechtsanwalts als Organ der Rechtspflege gewahrt bleiben. „Rechtsanwaltschaft verträgt sich nicht mit Marktschreierei“, so der Justizminister.
Zunehmend interessanter für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte werde der Markt der Mediation, der allerdings kein Selbstläufer sei. „Nach meiner festen Überzeugung kann eine moderne strategische Ausrichtung des Anwaltsberufs nicht mehr an den Methoden der konsensualen Streitbeilegung vorbeikommen“, betonte Busemann.“ |