Am ersten Urlaubstag gibt es heute von der Nordseeinsel Borkum nur einen Witz:
Beim Examen wird der Jurist gefragt: “Wie hoch ist die Höchststrafe für Bigamie?” Erwidert der: “Zwei Schwiegermütter!”
🙂
Am ersten Urlaubstag gibt es heute von der Nordseeinsel Borkum nur einen Witz:
Beim Examen wird der Jurist gefragt: “Wie hoch ist die Höchststrafe für Bigamie?” Erwidert der: “Zwei Schwiegermütter!”
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Dann heisst das also, die Strafdrohung des § 172 StGB wird automatisch durch die Anwendung des § 60 S.1 StGB ergänzt bzw. ersetzt… 😉