Schlagwort-Archive: Zeugnisverweigerungsrecht

Drum prüfe, wer sich ewig bindet – aber 25 Jahre lang…?

Ein zivilrechtlicher Fall, aber: Die Ausführungen in OLG Stuttgart, Beschl. v. 09.02.2011 – 3 W 73/10, auf den ich erst jetzt gestoßen bin, können auch im Strafverfahren von Bedeutung sein. Nämlich die Frage: Was ist davon zu halten, wenn sich eine Zeuge auf ein 25 Jahre zurück liegendes Eheversprechen – ein Verlöbnis – beruft? Zeugnisverweigerungsrecht – ja oder nein? Man kann wegen des langen Zeitraum sicherlich daran zweifeln, ob damals ernsthaft die Ehe versprochen worden ist und ob noch die Absicht der Eheschließung besteht. Aber, wenn es glaubhaft gemacht wird, geht an dem Verlöbnis wohl kein Weg vorbei. So das OLG Stuttgart:

Von diesen Grundsätzen ausgehend tritt der Senat der Ansicht des Erstgerichts bei, dass die Zeugin M. zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigt ist. Die mit G.M. geschlossene Ehe wurde durch Urteil vom 06.12.1978, rechtskräftig seit 06.02.1979, geschieden (Anlage B 5). Die Zeugin hat inzwischen das Bestehen eines Verlöbnisses mit dem Beklagten in Kenntnis der Strafbarkeit einer falschen Versicherung an Eides statt gemäß § 156 StGB eidesstattlich versichert (Bl. 293/295 d.A.). Danach besteht nach wie vor die feste Absicht, mit dem Beklagten die Ehe zu schließen. Eine ausreichende Glaubhaftmachung im Sinne von §§ 386 Abs. 1, 294 ZPO liegt somit vor. Bei dieser Sachlage spricht vieles dafür, dass es sich bei den im Termin vom 15.07.2010 gemachten Angaben über ein bestehendes Verlöbnis nicht lediglich um eine vorgeschobene Behauptung mit dem Ziel handelte, von einem Zeugnis- oder Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch machen zu können (OLG Köln, StraFo 2002, 131). Die Glaubhaftmachung unterscheidet den hier zu beurteilenden Sachverhalt auch von demjenigen, der der zitierten Entscheidung des AG Göttingen zugrundegelegen hat, weshalb der darin aufgestellte Leitsatz zur Beweiswürdigung nicht ohne weiteres auf den Streitfall übertragen werden kann.“

Aber nachfragen wird man ja mal dürfen 🙂 :-).

Bundesrat lehnt BKA-Gesetz ab

Das umstrittene Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt („BKA-Gesetz“) ist am 28.11.2008 im Bundesrat gescheitert. Mehrere Bundesländer mit Regierungsbeteiligung von SPD, FDP und Grünen hatten sich wie erwartet in der Bundesratsabstimmung über das BKA-Gesetz enthalten. Damit hat die Länderkammer das Projekt von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) vorerst zu Fall gebracht. Auch für die Anrufung des Vermittlungsausschusses zwischen Bundestag und -rat fand sich keine Mehrheit. Nur die Bundesregierung oder der Bundestag haben jetzt noch die Möglichkeit doch noch ein Vermittlungsverfahren einzuleiten, um einen Kompromiss zu erzielen. Mit dem Gesetz sollte das Bundeskriminalamt (BKA) zur Terrorbekämpfung neue Kompetenzen erhalten und erstmals auch vorbeugend ermitteln dürfen. Hauptstreitpunkte waren die im Eilfall auch ohne richterliche Anordnung vorgesehenen Online-Durchsuchungen von Computern und das eingeschränkte Zeugnisverweigerungsrecht von Journalisten, Rechtsanwälten und Ärzten.