„Ehren-Hausdurchsuchung“? Ein Begriff, bei dem man stutzt. Gibt es die? Und wenn, was ist das und wo gibt es sie?
Nun es scheint „Ehren-Hausdurchsuchungen“ in Niedersachsen zu geben. Das sind offenbar Durchsuchungen, mit denen alle rechnen, die aber, wenn sie durchgeführt werden, niemand so nennt? Nun ja, der Begriff der Begriff „Ehren-Hausdurchsuchung“ ist neu und hier irgendwo im Netz aufgetaucht (zur Quelle im Law-Blog bei U. Vetter, der selbst von „Vorzugsbehandlung“ spricht).
In der Sache geht es um die gestrige „Durchsuchung“ beim Bundespräsidenten a.D. C. Wulff, die ohne Durchsuchungsbeschluss nach vorheriger Ankündigung (woher hatte sonst die Presse ihre Kenntnis?) durchgeführt worden ist (vgl. dazu auch schon hier). Geschickt auch der Termin: An einem späten Freitagnachmittag, wenn alle sich auf das Wochenende vorbereiten. Da ist das Interesse sicherlich nicht so groß wie an einem anderen Wochentag morgens, bis Montag hat sich dann auch alles weitgehend wieder beruhigt, und auch der „Spiegel“ der nächsten Woche ist gedruckt. Nun was soll’s: Zum „Ehrensold“ (ein fürchterliches Wort) dann eben auch eine „Ehren-Hausdurchsuchung“.
Eins aber sollte m.E. sicher sein: Die Ermittlungsbehörden sollten in Zukunft auch bei anderen Beschuldigten den Begriff der „Verhältnismäßigkeit“ in Zusammenhang mit einer Durchsuchung ebenso weit/großzügig auslegen wie in diesem Fall. Das würde viele Verteidiger freuen, die immer wieder beklagen, dass Durchsuchungen durch „geschickte“ Wahl des Termins usw. missbraucht werden, um Druck auf den Beschuldigten auszuüben.
Hier hat es einen anderen Ablauf gegeben (vgl. hier):
„Bei der Durchsuchung bei Wulff waren ein Staatsanwalt und fünf Beamte des Landeskriminalamtes vor Ort, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft weiter. „Herr Wulff hat sich kooperativ gezeigt und den Einlass gestattet“, sagte der Sprecher. Die Staatsanwaltschaft habe zuvor bei dem Alt-Bundespräsidenten angefragt, Wulff habe der Durchsuchung zugestimmt, so der Sprecher weiter.„
Abschließend: Man fragt sich: Was soll im Übrigen eigentlich noch eine „Durchsuchung“ bringen, die zwei Wochen nach Einleitung des Ermittlungsverfahrens durchgeführt wird.