Wie nicht anders zu erwarten, hat die Staatsanwaltschaft Hannover gegen den Freispruch von Christian Wulff Revision eingelegt (vgl. hierzu die Meldung bei Spiegel-online und Christian Wulff, was war/was kommt – Überraschungen: Ja oder nein?). Also auf nach Karlsruhe zum 3. Strafsenat. Mich hätte es überrascht, wenn die StA nicht Revision eingelegt hätte. So, wie der Prozess geführt worden ist, wäre man unglaubwürdig geworden. Nun muss man mal sehen, ob der GBA die Revision auch vertritt.
Wenn es bei Spiegel-online heißt: „Ob der Korruptionsprozess gegen Wulff damit tatsächlich erneut aufgerollt werden muss, hat nun der Bundesgerichtshof in Karlsruhe zu entscheiden. Denn damit eine Revision Erfolg hätte, müsste die Staatsanwaltschaft dem Gericht Verfahrensfehler nachweisen.“ dann kann ich darüber nur wieder den Kopf schütteln. Wieso „Verfahrensfehler“? Natürlich wird man die Revision auch auf Verfahrensfehler stützen. Aber: Es gibt doch auch noch die Sachrüge? Oder?