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Allmählich setzen sich ca. 250 €/Stunde als Stundensatz durch

Auch für Strafrechtler/Verteidiger interessant ist das Urt. des OLG München v. 30.06.2010 – 7 U 1879/10, das sich u.a. auch mit der Frage der angemessenen Höhe einer Honorarvereinbarung beschäftigt.

Danach sind grds. für Anwaltskanzleien, die sich auf Wirtschaftsrecht spezialisiert haben, Stundensätze in Höhe von 260,– € bzw. 225,– € für angestellte Rechtsanwälte nicht zu beanstanden. Daneben hat das OLG in Zusammenhang mit einer Schadensersatzfrage auch dazu Stellung genommen, ob der Abschluss einer Honorarvereinbarung ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht des § 254 BGB darstellt und hat das verneint.

Das Urteil ist m.E. ein weiterer Beleg dafür, dass sich allmählich ein Stundensatz von rund 250 € als angemessen durchsetzt.

250 €/Stunde in Wirtschaftsstrafverfahren gehen wohl durch…

Ein Stundensatz von (mindestens) 250 € für die Tätigkeit des Strafverteidigers scheint sich durchzusetzen bzw. wird offenbar von den Zivilgerichten in Wirtschaftsstrafverfahren nicht als unangemessen beanstandet, wenn „die Rahmenbedingungen stimmen“ (vgl. dazu jetzt OLG Koblenz, Urt. v. 26.04.2010 – 5 U 1409/09;  auch BGH NJW 2010, 1364; OLG Hamm StRR 2008, 236 = JurBüro 2008, 307; AG Köln zfs 2006, 227; s. auch noch OLG Celle, Urt. v. 18.11.2009 – 3 U 115/09).

Das OLG Düsseldorf (a.a.O.) sieht das allerdings anders, hat dafür aber von Schons (a.a.O.) herbe Kritik erfahren müssen, der sich dem OLG Koblenz angeschlossen hat. Man darf gespannt sein, wie der BGH die Dinge demnächst sehen wird. Denn die Entscheidung des OLG Düsseldorf (a.a.O.) ist nicht rechtskräftig; die Revision ist unter dem Aktenzeichen IX ZR 37/10 beim BGH anhängig. Gespannt vor allem auch deshalb, weil der BGH ja nach wie vor an seiner „Fünffach-Satz-Rechtsprechung“ aus BGHZ 162, 98 festhält. Er hat diese in seinem Urt. v. 04.02.2010 (IX ZR 18/09 (NJW 2010, 1364) ja nicht aufgegeben, sondern nur modifiziert. Er hat allerdings schon darauf hingewiesen, dass ein gehobenes Einkommen für erfolgreiche Rechtsanwälte i.d.R. ein Zeithonorar von 250 € je Stunde erfordert.