Ich hatte ja gestern darüber berichtet, dass die FDP noch drei Gesetzesentwürfe zu Änderungen im StGB, in der StPO und im RVG auf den Weg – sprich im Bundestag eingebracht hat (vgl. hier: News: Was kommt morgen noch in den Bundestag???, oder: StGB- und StPO-Modernisierung, aber auch RVG.
Nun gestern standen die zu diesen Vorhaben gehörenden BT-Drucksachen noch nicht auf der Homepage des Bundestages. Heute sind sie dort eingestellt und es soll am Nachmittag um 14.20 Uhr „beraten“ werden, d.h., dass man die Anträge ohne Aussprache in den Rechtsausschuss überweist. Der darf es dann richten, oder auch nicht.
Ich stelle hier mal die drei BT-Drucksachen ein, und zwar:
- „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Strafrechts“ in der BT-Drucksache 20/14257
und
- „Entwurf eines Gesetzes zur modernen und praxistauglichen Ausgestaltung des
Strafverfahrens, zur Modernisierung der Zeugnisverweigerungsrechte in
gerichtlichen Verfahren und zur Überarbeitung von Vermögensabschöpfung und
Unterbringung im Jugendstrafrecht“ in der BT-Drucksache 20/14258
und
- „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und
des Justizkostenrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 – KostRÄG 2025)“ in der BT-Drucksache 20/14264.
Was ist geplant bzw. was soll geändert werden.
Nun, zu den Änderungen des StGB verweise ich auf meinen Beitrag: Was kommt in 2024 „vielleicht“ an neuen Gesetzen, oder: Eckpunkte StGB, RVG-Erhöhung und digitale HV (?). Da sind/waren die wesentlichen Änderungen aufgelistet. Die FDP-Fraktion hat das übernommen.
Für die Änderungen im Verfahrensrecht – StPO und JGG – ist Folgendes vorgesehen:
- In den Fällen der notwendigen Verteidigung sollen alle Beschuldigten unabhängig von einem eigenen Antrag spätestens mit Beginn der ersten Vernehmung über einen Verteidiger verfügen.
- Auch die Anwesenheitsrechte der Verteidigung im Ermittlungsverfahren werden gestärkt und die Kommunikation zwischen dem oder der Beschuldigten und der Verteidigung wird schon bei der Anbahnung eines Mandatsverhältnisses geschützt.
- Die Nutzung der Videotechnologie bei der Vernehmung von Zeugen soll ausgeweitet und
optimiert werden, wobei insbesondere auch die Belange von minderjährigen Zeugen in den Blick genommen werden sollen. - Urteile sollen künftig auf digitale Dateien verweisen können.
- Englischsprachige Urkunden sollen in Zukunft nicht mehr in jedem Fall zeitaufwändig übersetzt werden müssen, sondern eine Zulassung im Original soll möglich werden.
- Ein allgemeines Beweisverwertungsverbotes in Fällen, in denen Personen dazu verpflichtet sind, den Behörden Auskünfte zu erteilen, die möglicherweise sie selbst oder ihre Angehörigen belasten, soll eingeführt werden.
- Die Zeugnisverweigerungsrechte für Angehörige in der StPO und in der Zivilprozessordnung (ZPO) sollen grundlegend umgestaltet werden. Es sollen neue
Zeugnisverweigerungsrechte für Partner einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft
in einem gemeinsamen Haushalt oder Partner, deren Eheschließungstermin amt-
lich festgesetzt wurde, geschaffen werden. Des Weiteren soll ein Zeugnisverwei-
gerungsrecht für Personen, die durch eine soziale Eltern-Kind-Beziehung oder so-
ziale Geschwisterbeziehung verbunden sind, eingeführt werden. - Im JGG soll es durch die Aufnahme einer jugendstrafrechtlichen Sonderregelung u.a. ermöglicht werden, zur Vermeidung einer Entwicklungsgefährdung des betroffenen Jugendlichen von einer Anordnung der Einziehung des Wertersatzes ganz oder teilweise abzusehen.
Und dann noch das RVG. Da hat man eine Anpassung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung im Auge. Dabei sollen die Betragsrahmen- sowie die Festgebühren um 9 % und die Wertgebühren um 6 % steigen.
Was wird nun daraus? Ich denke, wenn ich die Beiträge bei LTO und die dort zitierten BT-Abgeordneten richtig verstehe – zum StGB und zur StPO hier: StGB- und StPO-Modernisierung kommen noch in den Bundestag und zum RVG hier: Ampelparteien wollen höhere Anwaltsvergütung durchboxen – nicht viel. Und das ist m.E. für die Änderungen in StGB und StPO auch gut, denn die gehen m.E. so weit, dass man sie nicht mal eben so im Vorbeigehen beschließen sollte. Etwas anderes ist es beim RVG. Da habe ich noch ein wenig Hoffnung, aber da kommt es auf den politischen Willen an, vor allem darauf, ob SPD und Grüne, der FDP – gerade der 🙂 – den Erfolg gönnen. Also wahrscheinlich: Viel Lärm um nichts.