Sicherlich nicht sehr häufig, aber die Frage stellt sich immer mal wieder. Kann der Rechtsanwalt im Strafverfahren, in dem er selbst Angeklagter ist, einen Mitangeklagten verteidigen?
Vom Gefühl sagt der Bauch: Geht nicht. Und das Bauchgefühl stimmt auch. Es geht wirklich nicht, worauf vor kurzem noch mal der BGH in seinem Beschl. v. 22.12.2010 – 2 ARs 289/10 hingewiesen hat. Danach kann ein Rechtsanwalt, der selbst Angeklagter ist, als Verteidiger eines Mitangeklagten zurückgewiesen werden. Denn in demselben Strafverfahren kann ein Angeklagter nicht Verteidiger eines Mitangeklagten sein. Im Fall war dem Rechtsanwalt selbst vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis in sechs Fällen vorgeworfen worden, seiner Ehefrau wurde der Vorwurf fahrlässigen Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gemacht.