Es ist zumindest „unschön“ bzw. peinlich, was die „Westfälischen Nachrichten“ in ihrer Wochenendausgabe vom 10./11.07.2010 über den münsteraner Polizeipräsidenten Wimber hier melden. Er steht der Behörde vor, die hier in Münster zwischendurch Radfahrer mit aller Strenge verfolgt. Ok, dabei geht es dann zwar allerdings um Rotlichtverstöße und Alkohol am Lenker, aber: Auch in kleinen Dingen sollte man Vorbild sein und vor allem: Immer auf der richtigen Seite stehen/fahren.
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Da tuscheln die Nachbarn aber…
unter der Überschrift berichtete gestern das örtliche Anzeigen(käse)blättchen „Hallo“ hier in Münster, dass die Stadt Münster sparen müsse und deshalb u.a. auf die Idee gekommen ist, demnächst die sog. Parkkralle (oder auch Radblockierschloss) einzusetzen, wenn „Steuern, städtische Gebühren oder auch das Knöllchen“ nicht bezahlt werden.
Interessant :-), wenn man dann gleich auf der Straße sehen kann, wer Gebühren o.Ä nicht gezahlt hat. Dachte aber bisher, dass sei nur gegen sog. Steuersünder möglich. Mal schauen, was man dazu findet.
Ergänzung: na, da habe ich ja gerade das noch gefunden zum FinMin NRW.
Münster: „Schlägern geht es an den Führerschein“
Die Westfälischen Nachrichten vom 12.06.2010 berichten unter dem Titel „Schlägern geht es an den Führerschein“ von der Praxis der münsterischen Ordnungsbehörden, die Fahrerlaubnis auch bei anderen Delikten als Verkehrsdelikten zu entziehen. Das hat dann beim VG Münster gehalten. Das wird Herrn Busemann (JM Niedersachsen) freuen, vgl. hier und hier.
Welthauptstadt des Fahrrades: Münster votiert knapp gegen Abschleppen
Wer schon mal in Münster war, weiß: Hier herrschen im Straßenverkehr andere Regeln als in anderen Städten. Denn hier beherrscht das Fahrrad den öffentlichen Verkehrsraum. Manchmal hat man den Eindruck, dass es einen § 1 StVO-Ms gibt, in dem es heißt: Der Führer eines Fahrrades hat immer Vorfahrt. Die StVO ist im übrigen für ihn außer Kraft gesetzt. Das gilt nicht nur für den fließenden Verkehr, sondern auch für den ruhenden. Fahrräder werden wild und ohne Rücksicht darauf, ob andere Verkehrsteilnehmer behindert werden, abgestellt.
In der Vergangenheit hat die Stadt Münster, um dem „Chaos“ , insbesondere im Bereich des HBF, Herr zu werden, teilweise die Fahrräder „umgestellt“, damit aber vor dem VG Schiffbruch erlitten. Derzeit wird (wieder) eine neue Abschleppregelung geprüft, wie vor einigen Tagen die WN berichtet haben (vgl. dazu auch hier). Zu den Fragen hat es ein Online-Voting gegeben. Das Ergebnis: Rund 43 % für den Vorschlag, rund 53 % dagegen, der Rest unentschieden (hier nachzulesen). Also weder in die eine noch in die andere Richtung eine klare Linie. Allerdings: Passieren sollte m.E. etwas.
Datenschützer stoppen Videoräder in Münster
Die münsterische Polizei hatte vor einiger Zeit mit der Meldung überrascht, dass sie sog. „Videoräder“ angeschafft hat, mit denen der Verkehr überwacht werden soll – was bei der Art und Weise, wie hier in Münster teilweise Fahrradfahrer die Verkehrsregeln (miss)achten, nicht ganz unnötig ist/wäre.
Heute finde ich in den „Westfälsichen Nachrichten“ die Meldung, dass die beiden erst kürzlich angeschafften Video-Fahrräder nun doch keine Verkehrssünder verfolgen werden, um ihre Vergehen aufzuzeichnen. „Aus Datenschutzgründen“ werde man auf den Kameraeinsatz verzichten, so der Sprecher der münsterischen Polizei. Damit komme man einer entsprechenden Bitte des NRW-Innenministeriums nach. Warum das Innenministerium „bittet“, ergibt sich aus dem Beitrag, den man hier findet, nicht. BVerfG 2 BvR 941/08 lässt grüßen? Ich vermute es.