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Ist der Rosenmontag frei? Worüber man alles streiten kann….

© BeTa-Artworks - Fotolia.com

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Zu einer arbeitsrechtlichen Entscheidung habe ich – glaube ich – hier noch nie gebloggt. Daher muss ich mit dem, was ich schreibe ganz vorsichtig sein, denn Arbeitsrecht „kann ich gar nicht“. Der LAG Köln, Beschl. v. 25.04.2013 – 7 TaBV 77/12 – schon etwas älter, aber er ist vor einigen Tagen durch die Presse gegeistert, eben alle Jahr wieder 🙂 – passt aber gut zum heutigen hohen Feiertag (zumindest im Rheinland). Er behandelt nämlich die Frage, ob der Rosenmontag frei ist und ob der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht hat oder nicht. Hat er nicht, sagt das LAG Köln:

„Die Frage, ob der Arbeitgeber den Rosenmontag generell als normalen Arbeitstag oder als zusätzlichen bezahlten „Feiertag“ behandelt, unterliegt nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs.1 Nr.2 und/oder Nr.3 BetrVG.“

Und bevor ich Fehler mache, soll es damit gut sein. Natürlich nicht ohne ein „Alaaf“ oder „Helau“ an alle die, die heute Feiern.