Es war zu erwarten, dass mein gestriges Posting „Neue Masche“ der OLG? oder: Wie werde ich mit einem „versteckten Entbindungsantrag fertig“? zum OLG Hamm, Beschl. v. 19.05.2015 – 5 RBs 59/15 nicht ohne Widerspruch bleiben würde. Und es haben sich auch einige (Amts)Richter gemeldet, die offenbar getroffen bzw. betroffen sind. Ich kann aber nur vermuten, dass es (Amts)Richter waren, weil man sich natürlich – wie so häufig – nicht mit offenem Visier, sondern nur anonym meldet.
Die Kommentare waren schon ganz interessant. Allerdings für mich (teilweise) nicht so ganz nachvollziehbar, denn es soll so sein, dass der „gewöhnliche“ Amtsrichter an einem Sitzungstag keine Zeit hat/findet, einen Schriftsatz von 1 1/2 Seiten zwischen den angesetzten Terminen zu lesen. Wirklich? Ich bezweifle das. Zumal, wenn es in einem der Kommentare dann heißt: „Und ich begrüße es ausdrücklich, dass sich nicht alle OLGs zu den Bütteln vermeintlich gerissener Anwälte machen.“ Das deutet für mich in eine ganz andere Richtung.
Aber lassen wir das, und das ist auch gar nicht der Grund für dieses Nachposten, sondern: Mir wäre schon lieb, wenn in Zukunft solche Kommentare/Formulierungen wie „kindlich naiv“ oder „Elfenbeinturm“ unterblieben. Auch wenn man offenbar getroffener Betroffener ist, sollte man Contenance bewahren, auch wenn einem die „ewige Schelte aus dem Elfenbeinturm“ nicht passt. Im Übrigen – und darauf hatte ich auch gestern schon hingewiesen: „Kindlich naiv“ muss ich mir nicht sagen lassen. Ich war selbst beim AG und 30 Jahre Richter. Ich kenne das Geschäft also – und wie ich meine, ganz gut. Und das hat jetzt nichts damit zu tun, dass wer austeilt, auch einstecken können muss. Kann ich. Dafür war ich lange genug „im Geschäft“.
Also: Contenance. Und wenn es nicht klappt? Ich muss mir dann vielleicht doch überlegen, die Kommentarfunktion zu sperren. Aber, das geht ja auch nicht. Dann heißt es: Zensur! (vgl. Burhoff ist „feige“ und betreibt „öffentliche Zensur“ – wirklich ?