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11.11.11. – 11.11 Uhr

Na, das ist doch mal ein Karnevalsauftakt. Den wird es so nie wieder geben: 11.11.11. um 11.11 – nur „Elfen“. Und wird sind dabei gewesen.

Ich hatte mich gefragt, wo kommt eigentlich die Bedeutung der „11“ her. Nun das googelt  man aus. Habe ich dann auch getan und bin auf diese Erklärung gestoßen:

„Bei der Wiederbelebung des rheinischen Karnevals Anfang des 19. Jahrhunderts wurde die 11 jedenfalls als Zahl interpretiert, die die Gleichheit aller Menschen unter der Narrenkappe versinnbildlicht, sozusagen eins neben eins“

Mehr kann man hier dazu erfahren.

Allen, die feiern: Viel Spaß!!!!!

Rosenmontag II: Die unheimliche Begegnung mit einem Schokoriegel

Nicht die unheimliche Begegnung der 3. Art, sondern die Begegnung mit einem Schokoriegel war Gegenstand des AG Köln, Urt. v. 07.01.2011 – 123 C 254/10, dem eine Klage zugrunde liegt, mit der Schadensersatz geltend gemacht wurde wegen Verletzung durch einen Schokoriegelwurf beim Rosenmontagszug; geworfen wurde vor einem Seniorenheim in der Kölner Altstadt. Man sieht, Karneval kann auch eine ernsthafte Sache sein.

Das AG hat einen Schadensersatzanspruch verneint: Werde eine Besucherin des Rosenmontagszuges vor einem Seniorenheim in der Kölner Altstadt von zwei Schokoladenriegeln getroffen und am Auge verletzt, so stehe ihr kein Schadensersatzanspruch zu. Eine Vermeidung des Werfens in Richtung von Personen sei angesichts der Enge des Zugweges unmöglich und traditionell auch nicht beabsichtigt, sondern sozial üblich, allgemein anerkannt und insgesamt erlaubt. Außerdem könen der großzügige Wurf von Süßigkeiten gerade vor Seniorenheimen besondere Freude der Bewohner auslösen. Wer an einem Rosenmontagszug als Zuschauer teilnehme und sich in Wurfweite der Wagen stelle, müsse damit rechnen, bei mangelnder Aufmerksamkeit unerwartet von einem Gegenstand üblicher Größe und Beschaffenheit getroffen zu werden. Es obliege daher allein den Zuschauern, größeren Abstand zu halten, ihre Aufmerksamkeit stets auf die Wagen zu richten oder ganz auf eine Teilnahme zu verzichten.

Rosenmontag I: Karnevalskosten als Spende?

Schon vor einiger Zeit (01.02.2011) hat dpa gemeldet:

Karnevalsprinz kann Kosten nicht als Spende absetzen

Bonn (dpa/lnw) Ein ehemaliger Karnevalsprinz aus Euskirchen kann die Kosten seiner Regentschaft nicht als Spende absetzen. Zu dieser Auffassung kamen am Dienstag die Richter der 8. Zivilkammer des Bonner Landgerichts. Die Rolle eines Karnevals-Prinzen – und damit auch seine Kosten für Kostüm, Feder, Strüßjer oder Prinzenorden seien durchaus nicht nur gemeinnützig, so die Bonner Richter. Allein schon, wenn «ein teilweise eigenes Interesse» erkennbar sei, dürfe ein gemeinnütziger Verein keine Spendenquittung mehr ausstellen.

Das Gericht machte nur in einem Fall eine Ausnahme: Die Kosten für die Kamelle könnten als «unentgeltlich und fremdnützig» und damit als spendenfähig eingestuft werden. Das Wurfmaterial hatte den knapp 11000 Euro schweren Euskirchner Prinzenetat mit knapp 4000 Euro belastet. Der Ex-Prinz hatte den Festausschuß Euskirchner Karneval auf Ausstellung einer restlichen Spendenquittung verklagt. Nachdem der Verein zunächst 5000 Euro problemlos als Spende quittiert hatte, verweigerte er das nach einem Zerwürfnis mit dem Prinzen für die zweite Tranche.

Der Kläger aber bestand darauf, dass er keineswegs eigennützig gehandelt habe, vielmehr habe er die Figur des Karnevalsprinzen bedient: «Das bin doch nicht ich. Ich schlüpfe in eine Rolle und gehe Aschermittwoch wieder raus.» Wegen prozessualer Aussichtslosigkeit zog die ehemalige Tollität die Berufungsklage zurück.

Verfahren LG Bonn: 8 S 248/10″      

Tä, tä, tä – die 5. Jahreszeit ist da – wenigstens im Rheinland

In diesen Minuten macht sie auf – die 5. Jahreszeit, man nennt sie auch Fastelovend oder Karneval. Was soll man dazu posten? Bei der Suche nach einem Beitrag/Witz pp. bin ich bei Google auf viel Arbeitsrechtliches gestoßen; das kann ich gar nicht. Also verlinke ich lieber auf „Das Recht im Karneval“ (was es nicht alles gibt) unter www.karnevalsrecht.de. Vielleicht gibt es ja bald einen „Fachanwalt für Karnevalsrecht“.

Ach so: Ich bin auf dem Weg an die Nordsee. Da gibt es keinen Karneval :-). Trotzdem: Helau und Alaaf