Schlagwort-Archive: Informationsfreiheitsgesetz

Ich hätte gerne nach dem IFG schon mal vorab die Abituraufgaben

entnommen wikimedia.org Urheber Photo: Andreas Praefcke

entnommen wikimedia.org
Urheber Photo: Andreas Praefcke

Eine schwierige (?) Aufgabe hat ein (angehender) Abiturient eines münsterischen Gymnasiums dem Schulministerium NRW gestellt. Er hat nämlich vom Schulministerium NRW unter Hinweis auf das Informationsfreiheitsgesetz die Vorabveröffentlichung/Herausgabe der Aufgaben für das Zentralabitur, das in zwei Wochen stattfindet, verlangt. Das berichten heute Morgen die „Westfälischen Nachrichten„. Eine Eingangsbestätigung für die Anfrage hat es aus Düsseldorf schon gegeben, die Aufgaben (noch) nicht. Da prüft man noch, wie man den Antrag ablehnen kann.

Ich habe mich jetzt jetzt nicht intensiv mit dem Informationsfreiheitsgesetz NRW befasst und geprüft, ob es da einen rechtlichen Hebel gibt, den Antrag abzulehnen. Jedenfalls mal was anderes für das Schulministerium. Vielleicht geht es ja über § 6. Der lautet:

㤠6
Schutz öffentlicher Belange und der Rechtsdurchsetzung

Der Antrag auf Informationszugang ist abzulehnen, soweit und solange

a) das Bekanntwerden der Information die Landesverteidigung, die internationalen Beziehungen, die Beziehungen zum Bund oder zu einem Land oder die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere die Tätigkeit der Polizei, des Verfassungsschutzes, der Staatsanwaltschaften oder der Behörden des Straf- und Maßregelvollzugs einschließlich ihrer Aufsichtsbehörden beeinträchtigen würde oder

b) durch die Bekanntgabe der Information der Verfahrensablauf eines anhängigen Verwaltungsverfahrens, eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens, eines Disziplinarverfahrens oder der Erfolg einer bevorstehenden behördlichen Maßnahme erheblich beeinträchtigt würde oder…

Man kann sich ja die Frage stellen, ob das Abitur nicht eine „bevorstehende behördliche Maßnahme“ darstellt? Wenn ja würde die durch eine Vorabveröffentlichung  sicherlich beeinträchtigt, oder?

Nun, der Abiturient rechnet selbst nicht mit einer Herausgabe der Aufgaben. Jedenfalls bereitet er sich vorsorglich mal weiter vor.