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Keine „gleichgeschlechtliche Ehe“

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Im Sommer des vergangenen Jahres hat die Fraktion ündnis 90/Die Grünen einen Gesetzesentwurf zu  gleichgeschlechtlichen Eheschließungen im Bundestag eingebracht (vgl. BT-Drs. 17/6343). Der ist jetzt im Rechtsausschuss  abgelehnt worden. In der Sitzung am 09.05.2012 stimmten neben der antragstellenden Fraktion zwar auch die beiden anderen Oppositionsfraktionen von SPD und DIE LINKE für den Gesetzentwurf, der jedoch mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt wurde. Ein Mitglied der Grünen-Fraktion enthielt sich. In der Meldung dazu heißt es:

Dass gleichgeschlechtlichen Paaren bis heute die Ehe verwehrt ist, argumentiert die Grünen-Fraktion in ihrem Gesetzentwurf, stelle eine konkrete und symbolische Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität dar. Aufgrund des gesellschaftlichen Wandels und der damit verbundenen Änderung des Eheverständnisses gebe es keine haltbaren Gründe, homo- und heterosexuelle Paare unterschiedlich zu behandeln und am Ehehindernis der Gleichgeschlechtlichkeit festzuhalten. Darüber hinaus seien gleichgeschlechtliche Paare trotz Einführung des Instituts der eingetragenen Lebenspartnerschaft in einer Reihe von Rechtsbereichen noch immer gegenüber der Ehe benachteiligt. Dies betrifft in erster Linie das Steuer- und Adoptionsrecht.“