Nun wird wegen Beihilfe zum sexuellen Missbrauch von Kindern gegen den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz Zollitsch ermittelt. Er soll von einem Missbrauchsfall gewusst, aber nichts unternommen haben. Meldung ist hier nachzulesen. Damit dürfte es wieder unruhig(er) werden, nachdem nach dem Rücktritt von Bischof Mixa ein wenig Ruhe eingekehrt war.
Schlagwort-Archive: Ermittlungen
Ausländische Fahrerlaubnis: Neue Runde vom EuGH eingeläutet
Mal wieder Neues vom EuGH in Sachen ausländische Fahrerlaubnis. Nachdem der EuGH in seiner Entscheidung die Frage, was unbestreitbare Tatsachen sind, noch offen gelassen hatte, hat er sie nun in einem neueren Beschluss vom 09.07.2009 – V-445/08 zumindest insoweit, dass es sich dabei um das Ergebnis eigener Ermittlungen der Verwaltungsbehörde handeln muss, entschieden.
Zudem wird der Entscheidung des Ausstellerstaates, dem Betroffenen eine Fahrerlaubnis zu erteilen, der Vorrang eingeräumt. Die deutschen Fahrerlaubnisbehörden werden sich über diese Entscheidung sicherlich nicht freuen. Denn die deutschen Verwaltungsbehörden müssen wohl die von den anderen Mitgliedsstaaten getroffenen Erteilungsentscheidung selbst dann als ordnungsgemäß anerkennen, wenn sie eigene melderegisterlich gegenteilige Auskünfte über den Wohnsitz des Inhabers zum Zeitpunkt der Erteilungsentscheidung haben.
Damit ist dann die nächste Runde bei der ausländischen Fahrerlaubnis eingeläutet. Wir werde über die Entscheidung in Heft 10 des VRR berichten.
Ermittlungen wegen unerlaubtem Download
Die GStA Hamm hat jetzt in zwei Verfahren im Hinblick auf die Aufnahme von Ermittlungen wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke im Internet eine interessante Entscheidung getroffen. Danach handelt es sich bei dem einmaligen Download eines Computerspiels und der dadurch begangenen Urheberrechtsverletzung um ein Massenphänomen. Im Hinblick auf den geringen persönlichen Schuldvorwurf des einmaligen Downloads sei die Aufnahme von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft nicht zwingend veranlasst (GStA Hamm, Bescheid vom 11. 3. 2009 – 2 Zs 734/09 und 2 Zs 735/09). Die Entscheidung ist bereits Thema des Monats 04/2009 auf LexisNexis® Strafrecht. Wir werden aber auch über diese Entscheidung und ihre Auswirkungen im StRR berichten.
Ermittlungen im Amoklauf Winneden
Die „Westfälischen Nachrichten“ – gestern ist es ja auch schon über andere Ticker gelaufen – melden heute, dass die StA in Baden-Württemberg gegen den Vater des 17-jährigen Amokläufers aus Winneden ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet hat. Begründet wird dies damit, dass der Vater die Tatwaffe nicht in einem Waffentresor sondern frei zugänglich im Schlafzimmer aufbewahrt haben soll. Das wäre eine OWi nach dem WaffenG. Auch die entsprechende Munition soll frei zugänglich gewesen sein. Eine Sorgfaltspflichtverletztung wird man darin ja ggf. sehen können. Aber: Was ist mit der Vorhersehbarkeit? Wusste der Vater, dass der Sohn – wie es heißt – depressiv gewesen ist? Wenn das der Fall ist und nachgewiesen werden kann, würd man damit wahrscheinlich die Vorhersehbarkeit begründen können.