Inzwischen gibt es eine Vielzahl von Beschlüssen zur Videomessung im Straßenverkehr und zu ggf. bestehenden Beweisverwertungsverboten: Grundlage ist jeweils die Entscheidung des BVerfG v. 11.08.2009 – 2 BvR 941/08. Immer wieder wird nach einer Entscheidung des BGH gefragt und beanstandet, dass nicht (endlich) ein OLG dem BGH die Fragen, in denen die OLG zerstritten sind, vorlegt. Das OLG Bamberg hat nun in seinem Beschl. v. 16.03.2010 – 2 Ss OWi 235/10 mal eingehender zur Vorlagepflicht Stellung genommen und sie verneint.
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BVerfG-Entscheidung m.E. an sich nach dem 2. OpferRRG überholt – Kommentar zu Kollegen Ferners Posting: „Zeugenbeistand: BVerfG stärkt Zeugenrecht auf Rechtsanwalt“
Der Kollege Ferner weist in seinem Blog gerade auf die Entscheidung des BVerfG v. 10.03.2009 – 2 BvR 941/09 – hin, in der das BVerfG zur Frage/Zulässigkeit des anwaltlichen Zeugenbeistandes Stellung genommen hat. Ich finde beim Kollegen Ferner leider die Kommentarfunktion nicht, daher möchte/muss ich hier eine Anmerkung zu dem Beschluss und dem Posting des Kollegen einstellen (vielleicht bin ich auch nur zu unerfahren, um die Funktion zu finden :-)).
Also: Man darf den Zeitpunkt der amtsgerichtlichen Entscheidung, die dem Beschluss des BVerfG zugrunde liegt, nicht übersehen: Das war der 06.03.2009, also die Zeit vor Inkrafttreten des 2. OpferRRG und dadurch erfolgten Änderung des § 68b StPO. Der sieht in seinem Abs. 1 Satz 1 jetzt das ausdrückliche Recht des Zeugen vor, (immer) einen Beistand beizuziehen. In § 68b Abs. 1 Satz 3 StPO ist die vom BVerfG angemahnte Ausschlussregelung, die das BVerfG schon im Jahr 2006 gefordert hatte, enthalten (kann man alles z.T. hier oder in den Neuauflagen meiner beiden Handbücher nachlesen (vgl. dazu hier, das war jetzt Werbung :-)).
Der Beschluss des BVerfG ist also an sich durch die gesetzliche Neuregelung überholt (was micht wundert ist, dass das BVerfG darauf nicht deutlicher hinweist). Nichts desto trotz ist er erwähnenswert. Der Beschluss bietet natürlich auch für die gesetzliche Neuregelung noch eine schöne Argumentationsmöglichkeit. Denn wenn schon zum alten Recht kein Ausschluss mit der im Beschluss des BVerfG mitgeteilten Begründung des AG, dann erst Recht nicht zum neuen.
Karlsruhe „rettet“ Griechenland
Das BVerfG hat Griechenland gerettet. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Milliardenhilfe ist heute abgelehnt worden. Damit ist der Weg für die Zahlung frei, vgl. dazu die PM des BVerfG, vgl. aber auch hier oder hier.
Datenschützer stoppen Videoräder in Münster
Die münsterische Polizei hatte vor einiger Zeit mit der Meldung überrascht, dass sie sog. „Videoräder“ angeschafft hat, mit denen der Verkehr überwacht werden soll – was bei der Art und Weise, wie hier in Münster teilweise Fahrradfahrer die Verkehrsregeln (miss)achten, nicht ganz unnötig ist/wäre.
Heute finde ich in den „Westfälsichen Nachrichten“ die Meldung, dass die beiden erst kürzlich angeschafften Video-Fahrräder nun doch keine Verkehrssünder verfolgen werden, um ihre Vergehen aufzuzeichnen. „Aus Datenschutzgründen“ werde man auf den Kameraeinsatz verzichten, so der Sprecher der münsterischen Polizei. Damit komme man einer entsprechenden Bitte des NRW-Innenministeriums nach. Warum das Innenministerium „bittet“, ergibt sich aus dem Beitrag, den man hier findet, nicht. BVerfG 2 BvR 941/08 lässt grüßen? Ich vermute es.
BVerfG zur Vorratsdatenspeicherung: Erste Reaktionen…
Das BVerfG hat ja nun zur Vorratsdatenspeicherung geprochen (Urt. v. 02.03.2010 – 2 BvR 256/08). Die Leitsätze dazu findet man schon hier; alle Achtung und Gratulation. Auch der DAV hat bereits Stellung genommen. Die PM findet man hier. Auch dazu: Alle Achtung. Das Thema wird die Blogs sicherlich noch länger beschäftigen.
Ergänzung: 02.03.2010, 15.02 Uhr: Hier dann der Link zu der Entscheidung des BVerfG: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20100302_1bvr025608.htm