Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen (BT-Drs. 16/13125) eingebracht. Er ist identisch mit dem bereits von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Gesetzentwurf (BT-Drs. 16/12850).
Der Entwurf sieht vor, Internetanbieter zur Sperrung von Seiten mit kinderpornografischen Inhalten zu verpflichten. Derartige Seiten soll das Bundeskriminalamt (BKA) in einer Sperrliste aufnehmen. Bei Aufruf einer derartigen Seite sollen Internetnutzer zu einer Stoppmeldung umgeleitet werden. Der Anbieter wiederum soll verpflichtet werden, dem BKA eine Aufstellung über die Zahl der Zugriffsversuche zu übermitteln. In dem Entwurf ist ebenfalls geregelt, dass lediglich Seiten mit kinderpornografischen Inhalten gesperrt werden dürfen. „Eine Ausweitung auf andere Zwecke ist nicht beabsichtigt“, heißt es in der Begründung.
In der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie vom 27. Mai wurde der Entwurf von Experten heftig kritisiert (siehe hib-Meldung 161/2009 vom 27.05.2009).
Die Stellungnahmen der Experten sind vorab bereits veröffentlicht wurden. Insbesondere lesenswert sind die Stellungnahme von Prof. Dr. Dr. h.c. Sieber (Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht) und die Stellungnahme von Juniorprofessor Dr. Matthias Bäcker (Universität Mannheim), vor allem im Vergleich zur Stellungnahme des BKA.
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