Schlagwort-Archive: BT-Drs.

Bundesregierung legt Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen vor

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen (BT-Drs. 16/13125) eingebracht. Er ist identisch mit dem bereits von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Gesetzentwurf (BT-Drs. 16/12850).

Der Entwurf sieht vor, Internetanbieter zur Sperrung von Seiten mit kinderpornografischen Inhalten zu verpflichten. Derartige Seiten soll das Bundeskriminalamt (BKA) in einer Sperrliste aufnehmen. Bei Aufruf einer derartigen Seite sollen Internetnutzer zu einer Stoppmeldung umgeleitet werden. Der Anbieter wiederum soll verpflichtet werden, dem BKA eine Aufstellung über die Zahl der Zugriffsversuche zu übermitteln. In dem Entwurf ist ebenfalls geregelt, dass lediglich Seiten mit kinderpornografischen Inhalten gesperrt werden dürfen. „Eine Ausweitung auf andere Zwecke ist nicht beabsichtigt“, heißt es in der Begründung.

In der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie vom 27. Mai wurde der Entwurf von Experten heftig kritisiert (siehe hib-Meldung 161/2009 vom 27.05.2009).
Die Stellungnahmen der Experten sind vorab bereits veröffentlicht wurden. Insbesondere lesenswert sind die Stellungnahme von Prof. Dr. Dr. h.c. Sieber (Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht) und die  Stellungnahme von Juniorprofessor Dr. Matthias Bäcker (Universität Mannheim), vor allem im Vergleich zur Stellungnahme des BKA.

Weiterführende Links:

Kronzeugenregelung im Bundestag

Beschlossen werden soll in dieser Woche auch die von der Bundesregierung vorgesehene neue Kronzeugenregelung. Zu dieser hatten sich bei einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages am 25.03.2009 die Mehrheit der eingeladenen Sachverständigen zum Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafzumessung bei Aufklärungs- und Präventionshilfe (BT-Drs. 16/6268) – kritisch geäußert. Die neuere Regelung soll an die Stelle der 1999 ausgelaufenen Kronzeugenregelung treten. Es ist vorgesehen, dass ein Gericht eine mildere Strafe verhängen kann, wenn der Täter einer schweren Straftat freiwillig sein Wissen über andere schwere Straftaten offenbart.

Abspracheregelung im Bundestag

Der Bundestag entscheidet am Donnerstag (28.05.2009) über eine Gesetzesinitiative der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, mit der zum ersten Mal eine gesetzliche Grundlage für so genannte Deals im Strafprozess geschaffen werden soll (BT-Drs. 16/11736).

Zentrale Punkte des geplanten Gesetzes zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren sind:

  • Nur das Strafmaß darf Gegenstand einer Absprache sein; es muss sich weiterhin an der Schuld des Angeklagten orientieren.
  • Außerdem darf eine Absprache nicht alleinige Grundlage eines Urteils sein.
  • Auch bei einem Geständnis bleibt das Gericht aber weiterhin verpflichtet, den wahren Sachverhalt bis zu seiner Überzeugung zu ermitteln. Dies hat auch der Bundesrat in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf besonders betont (BT-Drs. 16/12310) und einen eigenen Entwurf vorgelegt (BT-Drs. 16/4197).

Damit wäre dann eins der großen noch offenen Gesetzesvorhaben vom Tisch.

2. Opferrechtsreformgesetz

Die im Bundestag gehörten Sachverständigen haben den Entwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD für ein Gesetz zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz; BT-Drs. 16/12098), der die Interessen von Opfern und Zeugen im Strafverfahren stärken soll, im Grundsatz begrüßt. Dies wurde während einer Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages am 13.05.2009 deutlich. Allerdings: Offenbar nur zwei Experte haben aber – so jedenfalls die PM – darauf hingewiesen, dass Verbesserungen der Verletzten- und Zeugenrechte sich nicht zu Lasten der Befugnisse der Verteidigung des Beschuldigten auswirken sollen. Ein automatisches Überwiegen der Opferbelange gegenüber den Rechten des Beschuldigten sei nicht begründbar. Denn eins darf man doch nicht übersehen: Die Stärkung von Opferrechten hat auf der anderen Seite immer auch eine Schwächung der Rechte von Beschuldigten zur Folge. Der steht aber wohl noch immer im Mittelpunkt des Verfahrens. Jedenfalls sollte das so sein.

Genitalverstümmelung soll schwere Körperverletzung werden

Genitalverstümmelung soll ausdrücklich als schwere Körperverletzung ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden und mit einer Strafe von einem bis zu zehn Jahren bestraft werden können. Dies ist Ziel eines Gesetzentwurfes (BT-Drs. 16/12910), der von 44 FDP-Abgeordneten, 39 Angehörigen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 5 SPD-Parlamentariern und 2 Mitgliedern der CDU/CSU-Fraktion unterschrieben wurde. Ebenso ist es nach Auffassung der Abgeordneten sinnvoll, wenn die Verjährungsfrist erst mit dem 18. Lebensjahr des betroffenen Mädchens einsetzt. Damit werde ein Beschluss des Bundestages umgesetzt, argumentierten die Parlamentarier. Eine Ergänzung der Auslandsstrafbarkeit soll zudem sicherstellen, dass die Genitalverstümmelung bei einem lediglich vorübergehenden Aufenthalt außerhalb der Grenzen der Bundesrepublik deutschem Strafrecht unterliegt. Nach Schätzungen der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes lebten bis zum Mai 2008 rund 20.000 von Genitalverstümmelung betroffene und 4.000 bis 5.000 gefährdete Mädchen und Frauen mit Migrationshintergrund in Deutschland. Nach Auffassung der Abgeordneten ist der Staat verpflichtetet, die gefährdeten Mädchen und Frauen vor einem Eingriff in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu schützen. Bei der Genitalverstümmelung handelt es sich um Eingriffe an den weiblichen Genitalien, die meistens an Mädchen zwischen dem 7. und dem 18. Lebensjahr erfolgen. Dabei werden wesentliche Teile der weiblichen Sexualorgane beschädigt, in der Regel sogar entfernt. Den Antrag der Abgeordneten finden Sie im Internetangebot des Deutschen Bundestages: BT-Drs. 16/12910.