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„Von der Bewährungshilfe zur Bewährungspolizei“……

entnommen: openclipart.org

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An mir vorbei gegangen war bisher eine Gesetzesinitiative, die schon in der vergangenen Legislaturperiode im Gesetzgebungsverfahren war, aber wegen des Grundsatzes des Diskontinuität nun noch einmal neu aufgelegt werden musste. Das ist das „Gesetz zur Stärkung der Bewährungshilfe und der Straffälligenarbeit“ (BR-Drucks. 354/11), das jetzt im Mai neu aufgelegt worden ist (vgl. BR-Drucks. 2014/14).

Aufmerksam geworden bin ich auf dieses Gesetzesvorhaben durch einen LTO-Bericht, in dem ein Bewährungshelfer damit heftig ins Gerichts geht (vgl. hier). Da habe ich mir auch die Überschrift „geklaut. Da heißt es u.a.

„Bewährungshelfer können vielleicht zukünftig direkt die Polizei statt wie bisher das Gericht informieren, wenn sie die Sorge haben, ihr Klient werde weitere Straftaten begehen. Dient der Gesetzesentwurf tatsächlich dem Schutz der Öffentlichkeit und der Vereinfachung der Kommunikation? Der Schuss könnte nach hinten losgehen, befürchtet der Bewährungshelfer Peter Asprion.

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Die Justizministerkonferenz legt über den Bundesrat einen Gesetzentwurf vor, mit dem – so lautet die offizielle Begründung – die Bewährungshilfe „gestärkt“ werden soll. Als zentrale Änderung sieht das Gesetz vor, dass Bewährungshelferinnen und -helfer die Erlaubnis bekommen sollen, Informationen über ihre Klienten direkt an die Polizei weiter zu geben, um schwere Straftaten zu verhindern. Vordergründig geht es im Entwurf darum, die Kommunikation der am Bewährungsprozess beteiligten Personen und Stellen zu verbessern. Der bisherige Weg, Informationen an Gerichte und Führungsaufsichtsstellen weiterzugeben, erscheint den Autoren des Gesetzentwurfs als zu umständlich.

In der Begründung zum Entwurf heißt es aber auch: „Die Befugnis zur Datenübermittlung durch die Bewährungshilfe ist eine Grundvoraussetzung für die bestehenden Länderkonzepte zur Überwachung besonders gefährlicher Sexual- und Gewaltstraftäter.“ Damit ist die Katze aus dem Sack: Im Kern geht es also um eine strengere Kontrolle durch die Polizei über den Bewährungshelfer. Es erscheint zunächst einmal verführerisch, Leib und Leben anderer vor schweren Schädigungen zu schützen – die Neuregelung könnte aber letztendlich nach hinten losgehen…..

und weiter geht es dann hier….