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BVerfG zur Beschlagnahme von E-Mails

Seit heute ist auf der Homepage des BVerfG der Volltext des Beschlusses vom 16.06.2009 in der Sache 2 BvR 902/06 veröffentlicht. Auf diese Entscheidung ist lange gewartet worden. Seit Anhängigkeit des Verfahrens hatte das BVerfG eine erlassene einstweilige Anordnung immer wieder verlängert.

Im Verfahren geht es um die Rechtmäßigkeit der Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails auf dem Mailserver des Providers. Das BVerfG räumt diesen den Schutz des Art. 10 GG ein, sieht § 94 StPO als Eingriffgrundlage an, betont dann jedoch die Frage der Verhältnismäßigkeit des Eingriffs. So viel nach dem ersten Überfliegen des Beschlusses, der immerhin 17 Seiten lang ist. Ich weiß noch nicht, ob ich mich über ihn freuen soll, da der dann jetzt auch noch in die Neuauflagen der Handbücher einzuarbeiten ist. Und das alles dann noch neben Abspracheregelung, 2. OpferRRG und Untersuchungshaftänderung.

Einziehung der Erträge aus Straftaten soll EU-weit gefördert werden

Die EU-Kommission hat vor einigen Tagen Prioritäten zur Beschlagnahmung und Einziehung von Erträgen aus Straftaten vorgeschlagen. Dadurch soll auf die Prävention von Straftaten hingewirkt werden, weil die meisten Verbrechen aus finanziellen Motiven heraus geschehen. Dem Vorschlag zufolge sollen die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass wirksame Vermögensabschöpfungsstellen in allen 27 EU-Mitgliedstaaten absolute Priorität haben. Solche Stellen erleichtern das Aufspüren von Erträgen aus Straftaten, die Beschlagnahmeverfahren und die ordnungsgemäße Verwaltung der beschlagnahmten Vermögenswerte. Die Mitgliedstaaten sollten ferner dafür sorgen, dass der grenzüberschreitende Informationsaustausch reibungslos erfolgt, und weitere Hindernisse für Beschlagnahmeverfahren entfernen. Über Europol könnten regelmäßige Kontakte zwischen den Vermögensabschöpfungsstellen in den einzelnen Mitgliedstaaten gewährleistet werden. EUROJUST sollte beim Einfrieren und bei der Beschlagnahme zunehmend in die Zusammenarbeit von Richtern und Staatsanwälten eingebunden werden. Ein einheitliches EU-Ausbildungsprogramm für Finanzermittler wird eingerichtet. Schließlich ist die Verbesserung des Informationsaustauschs mit Vermögensabschöpfungsstellen in Drittländern eine weitere Priorität. Diese Maßnahmen können ergänzt werden durch eine künftige Straffung und Aktualisierung der bestehenden EU-Rechtsvorschriften.