Sonntagswitz: Nach dem EM-Viertelfinale zum Fußball

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Im Sonntagswitz heute dann Fußballwitze. Noch ist die deutsche Mannschaft ja im Turnier (was mir völlig egal ist, womit ich sicherlich zu einer Minderheit gehöre 🙂 . Aber die meisten interessiert es, also kann man noch einmal Fußballwitze bringen, und zwar, zum Teil bekannt:

Sohn: „Papa, warum gibt es so wenig Frauen-Fußball?“

Vater: „Finde mal elf Frauen, die das gleiche anziehen möchten!“


Reporter: „Was sagen Sie zum Thema Doping im Fußball?“

Mannschaftsarzt: „Im Fußball bringt das nichts, das Zeug muss in die Spieler.“


Was ist der Unterschied zwischen einem Bankräuber und einem Fußballspieler?

Der Bankräuber sagt: „Geld her, oder ich schieße!“

Der Fußballer sagt: “ Geld her, oder ich schieße nicht!“


Fußballer: „Wie heißt eigentlich Ihr Hund?“

Schiedsrichter: „Ich habe gar kein Hund?“

Fußballer: „Blind und keinen Hund. Das tut mir leid!“

Wochenspiegel für die 26. KW., das war beA, TikTok, NJW-Orange, Pornos zum Gericht und KCanG

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So, bin wieder vor Ort, also gibt es einen aktuellen Wochenspiegel für die 26. KW, in der ich mit meinen Enkelinnen unterwegs war. Aber das hießt ja nicht, dass es nichts gibt, über das man nicht berichten könnte. Hier sind dann also:

  1. OLG Düsseldorf: Ersatzeinreichung nach § 130d Satz 3 ZPO – Technische Störung muss auch bei gerichtsbekannter und offenkundiger Störung dargelegt und glaubhaft gemacht werden
  2. BPatG: Farbmarke NJW-Orange wird nicht gelöscht da der Beck Verlag den Nachweis der Verkehrsdurchsetzung durch Gutachten erbracht hat
  3. Wenige Gehminuten zum wunderschönen Strand

  4. OLG Hamm: Absenden einer E-Mail begründet keinen Anscheinsbeweis für Zugang
  5. Amazon Prime: Jeder kann kostenlos gegen Werbung klagen

  6. Alles über das Double-Opt-In-Verfahren

  7. TikTok und der datenschutzkonforme Einsatz

  8. Elfjährige bekommt Kind vom Stiefvater

  9. Anwalt schickt Pornos – ans Gericht

  10. und dann aus meinem Blog: Neuigkeiten zum CanG/KCanG III: Einziehung, oder: Überschreiten der erlaubten nicht geringen Menge

beA II: Streit um das Zustellungsdatum des Urteils, oder: Endgültige Verwerfung der Berufung

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Und dann komme ich noch einmal auf den OLG München, Beschl. v. 27.02.2024 – 23 U 8369/21 – zurück (vgl. dazu schon: beA I: Streit um das Zustellungsdatum des Urteils, oder: Anordnung der Vorlage des beA-Nachrichtenjournals).

Beck-Aktuell teilt jetzt mit, dass das OLG München im OLG München, Beschl. v. 19.06.2024 – 23 U 8369/21 – die Berufung verworfen hat. Kam nach dem o.a. Beschluss ja nicht überraschend.

beA I: beA-Nutzungspflicht für RA-Gesellschaft mbH?, oder: Nicht vor dem 01.08.2022

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Und dann heute noch einmal ein vorbereitetes „Urlaubsposting“, und zwar zum beA, nämlich zur Nutzungspflicht des beA für eine Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Dazu der BFH im BFH, Urt. v. 16.01.2024 – VII R 34/22:

Vor dem 01.08.2022 bestand für eine Rechtsanwaltsgesellschaft mbH als Bevollmächtigte keine Pflicht zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs gemäß § 52d Satz 1 oder 2 FGO, und zwar auch dann nicht, wenn sie durch einen Rechtsanwalt als Vertreter im Sinne des § 62 Abs. 2 Satz 3 FGO handelte.

Ich habe da mal eine Frage: Wie ist das mit den Dolmetscherkosten im Wiederaufnahmeverfahren?

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Im RVG-Rätsel dann heute eine Frage zu Dolmetscherkosten im Wiederaufnahmeverfahren, und zwar:

„Ich habe einen Mandanten beraten zu den Erfolgsaussichten eines Wiederaufnahmeverfahrens und ihm im Ergebnis von einem Wiederaufnahmeverfahren abgeraten, er ist dem Rat gefolgt. Ich habe mit dem Mandanten einen Dolmetscher benötigt und diesen auch (ohne vorherige Anträge diesbezüglich bei Gericht) beauftragt.

Die Richterin will mir die Dolmetscherkosten unter Verweis auf § 46 Abs. 3 RVG nicht erstatten, weil keine Feststellung nach § 364b Abs. 1 S. 2 StPO erfolgt sei, was stimmt. Ich ging davon aus, dass sich § 46 Abs. 3 RVG nicht auf Dolmetscherkosten bezieht, sondern Art. 6 Abs. 3e EMRK vorgeht. Gilt Art. 6 Abs. 3e EMRK auch im Verfahrensstadium der Vorbereitung bzw. Beratung für einen WIederaufnahmeantrag? Wie ist die Rechtslage, kann mir jemand helfen? Danke.“