Kategoriearchiv: Wochenspiegel

Wochenspiegel für die 23. KW., das war das NSU-Verfahren, Paypal und der Datenschutz der CSU

© Aleksandar Jocic – Fotolia.com

Die vergangene Woche hat für die Gebührenrechtler und für alle die, die auf die Änderungen im RVG und den übrigen Gebührenvorschriften warten, mit einem Paukenschlag geendet: Der Bundesrat hat es sich nicht nehmen lassen, die gebührenrechtlichen Änderungen an den Vermittlungsausschuss zu überweisen, vgl. hier: Die Bombe ist geplatzt: Das 2. KostRMoG geht in den Vermittlungsausschuss – Und nun Frau Ministerin?: Wie es jetzt terminlich weitergeht, habe ich hier im Beitrag: “Heute im Bundesrat: Was passiert mit den TOP 23 und 24? Das RVG auf der Kippe?” ausgeführt. Es ist also weiterhin Warten angesagt, vor dem 01.08.2013 wird es mit dem Inkrafttreten des Gesetzes nun sicher nichts mehr. Ob es an der Reihenfolge gelegen hat: Nach den Anwälten kommen gleich die Gräber? 🙂

Aber: Die Woche hat ja nicht nur aus Gebührenrecht bestanden. Wir können berichten über:

  1. die dritte Woche im NSU-Verfahren, bei dem man m.E. schon jetzt merkt, wie es in der Aufmerksamkeit langsam nach hinten rückt, in Tagesthemen und Heute-Journal nur noch die Meldung drei, in den Tageszeitungen auch nicht mehr auf Seite 1; das war allerdings zu erwarten. Um so verdienstvoller daher m.E. der „Terrorismus-Blog“, der weiterhin über das Verfahren berichtet und auch wohl berichten wird. Daher kann man verweisen auf: Zschäpe will Einstellung ihres Verfahrens, auf  NSU-Prozess: Bockwurst war kein Feindbild, auf  NSU: RA Pausch zieht die Notbremse – Aussage Carsten S. unterbrochen, auf Antrag zurückgenommen: Das Kreuz mit dem Kreuz im NSU-Verfahren,
  2. den Fall Mollath PS zum Fall Mollath – “In den Fängen von Justiz, Politik und Psychiatrie” mit einem Verweis auf die Fernseh-Dokumentation,
  3. die zu frühe Freude über eine Paypal-Nachricht, vgl. auch hier,
  4. die Sendung Aktenzeichen XY: Anstiftung zur Begehung einer Straftat?,
  5. die Frage, Was dürfen Detektive? – wir werden dann demnächst über den Volltext der BGH-Entscheidung berichten,
  6. die Krux mit Schöffen,
  7. die Frage: Können Oberlandesgerichte Arbeitsrecht? Warum auch Arbeitnehmeranwälte es sehr schwer haben und das LAG Düsseldorf sich irrt!,
  8. die Blitzer-Info Teil 10: Geschwindigkeitsmessgerät Leivtec XV3 (Laser),
  9. die vertragliche Übernahme des Winterdienstes,
  10. und dann war da noch: Die CSU und der Datenschutz.

Wochenspiegel für die 22 KW., das waren der Twitteraccount von Beate Zschäpe, die Saalverhaftung und der FA für Opferrechte

© Aleksandar Jocic – Fotolia.com

Am Ende der Woche, die gestern das „historische Fußballereignis“ – das Triple für den FC Bayern München gebracht hat – „Congratulations“  – berichten wir über ganz profane Dinge, über die in den Blogs berichtet worden ist/die die Blogs bewegt haben, nämlich über

  1. den Fall Mollath, vgl. hier ganz frisch,
  2. das Alibi und die Saalverhaftung des Alibi-Zeugen, vgl. auch hier,
  3. nochmals über die Frage, wann die Durchsuchung eines Verteidigers erlaubt ist, ausgehend vom NSU-Verfahren, das in der kommenden Woche fortgesetzt wird,
  4. die Frage, ob Beate Zschäpe twittert,
  5. Beleidigungen im Job-Center,
  6. die Frage, was nach einer Beschlagnahme durch den Zoll passiert,
  7. den FA für Vermieterrechte bzw. den FA für Opferrechte,
  8. die Abmahnung der Telekom wegen der Verbrauchsdrosselung,
  9. den (zivilrechtlichen) Ablehnungsantrag nach einem Hinweis(beschluss),
  10. und dann war da noch der „Geisterraser„.

Wochenspiegel für die 21. KW, das war der „Krieg der Wendler“, eine viel zu kurze Frist und das einbehaltene Handy

© Aleksandar Jocic – Fotolia.com

Aus der 21. KW, die gestern, mit einem glücklichen Sieg der Bayern endete – es kann nur einen Sieger geben 🙂 berichten wir über

  1. mal wieder/immer wieder einen „abgeschriebenen Durchsuchungsbeschluss„,
  2. das ggf. einfach einbehaltene Handy,
  3. über eine zu kurze Äußerungsfrist in einem Verfahren mit „eit über 30.000 Seiten Aktenumfang, 126 Beschudigte und über 30 Haftbefehlen“,
  4. dazu passt dann: “Ich lese doch keine 110 Seiten.”,
  5. über „Von Brüchen in den Sollenssätzen des deutschen Strafverfahrens„,
  6. eine Unterschrift oder nur ein Schriftzug?,
  7. im Nachgang zur Diskussion um die Promillegrenze für Radfahrer über: 3.725 alkoholisierte Radfahrer,
  8. die demnächst mögliche Mitnahme der Kfz-Kennzeichen,
  9. über „den Wendler„, vgl. u.a. auch hier, hier, hier und hier – ich kannte beide Wendler bisher nicht,
  10. und dann war da noch, was die Juristen in der 21. KW. erheiterte.

Wochenspiegel für die 20. KW., das war NSU, Nebenverdienst beim BGH und ein eigenartiger Betriebsprüfer

© Aleksandar Jocic – Fotolia.com

Nach einer Woche Urlaub ist der Wochenspiegel eine gute Gelegenheit, sich zu informieren, was in der ablaufenden Woche alles gelaufen ist. Ich habe zwar in der Ägäis mitgelesen, aber das ein oder andere rutscht dann doch durch. Ich berichte also über:

  1. das NSU-Verfahren, in dem dann ja zunächst mal ein wenig Pause eingeläutet ist, und zwar u.a. über die Berichterstattung, vgl. auch hier, die Abtrennung, oder mal eine materiell-rechtliche Frage, nämlich die nach der Mittäterschaft von Beate Zschäpe,
  2. den Nebenverdienst (?) beim BGH, siehe auch hier,
  3. die Kampfansage aus Karlsruhe gegen den EuGH,
  4. Neues im Fall Mollath,
  5. die Unwirksamkeit der Zustellung ohne Vollmacht,
  6. die Akteneinsicht im Bußgeldverfahren und das Urheberrecht,
  7. das Mitverschulden bei einem Motorradunfall,
  8. das Unterlassen der Angabe der Berufshaftpflichtversicherung auf der Anwalts-Homepage, vgl. auch hier,
  9. den Anstieg der Straftaten im Bereich des IT-Rechts,
  10. und dann war da noch der „Toiletten-Tagebuch“ führende Betriebsprüfer.

Wochenspiegel für die 19. KW., das war viel vom/zum das NSU-Verfahren, das Blitzeraustricksen und der Weltlachtag

© Aleksandar Jocic – Fotolia.com

In der vergangenen Woche war natürlich das beherrschende Thema der Auftakt im Münchner NSU-Verfahren. Daneben hatten andere Themen kaum eine Chance. Ich will dann aber dennoch versuchen, ein wenig von dem zu vermitteln, was es über das NSU-Verfahren hinaus gegeben hat. Wir berichten also:

  1. natürlich zunächst über das NSU-Verfahren – man kann allerdings nicht alles darstellen/aufführen -, aber hier z.B. die „Auftakthesen„, die „Nebenklageamateuere„, oder das, was andere empörend finden, über die Befangenheitsanträge, die inzwischen  beschieden sind – NSU-Verfahren: Erster Befangenheitsantrag abgelehnt – und NSU-Verfahren: Und der zweite Befangenheitsantrag wird dann auch abgelehnt, oder der Kommentar: Die Öffentlichkeit, schlechte Opferanwälte und der NSU-Prozess
  2. und über colorandi causa zum NSU-Verfahren, wie „Heer, Sturm, Stahl„, den „Anschlag auf Verteidiger„, das Aussehen von Beate Zschäpe,
  3. über das, was andere im NSU-Verfahren gemacht hätten, wie hier z.B. bei einer Durchsuchung (wirklich?),
  4. und ein wenig auch noch über Uli Hoeneß, auch hier zur Frage, ob der Aufsichtsratsvorsitz ruhen kann,
  5. über das Austricksen der Blitzer (?),
  6. ein wenig über die Mietrechtsreform, vgl. auch hier,
  7. über die Bestandsdatenauskunft,
  8. und darüber, dass Eiswein Eiswein bleiben muss,
  9. und dann war da noch die Zinsfalle des Versorgungswerkes,
  10. und ganz zum Schluss über den „Weltlachtag„.

Und – quasi außer Konkurrenz – die Rezension zu Burhoff / Kotz [Hrsg.], Handbuch für die strafrechtlichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe, 1. Aufl., 2013. Das war jetzt Werbung 🙂