Kategoriearchiv: Wochenspiegel

Wochenspiegel für die 6. KW., das war das „Retter-Selfie“, beA, Karneval brutal und Examensfehler

© Aleksandar Jocic - Fotolia.com

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Nach dem – zumindest in Münster verunglückten Karnevalsfest – der Zug ist wegen Sturm, der dann doch nicht kam, abgesagt worden 🙂 – geht es nun mit Riesenschritten auf Ostern zu. Und wir habden dann also die erste „Fastenwoche“ hinter uns. Die hat uns u.a. folgende Blogbeiträge gebracht:

  1. Warum müssen Retter Fotos an Unglücksorten machen? {Das Bad Aiblinger “Retter-Selfie”},

  2. Belügt mich die Bundesrechtsanwaltskammer?, dazu aber auch: beA Start zum 1.7.17 ? , und: Am Aschermittwoch ist beA noch lange nicht vorbei – Wer soll das bezahlen?

  3. Die (Nicht-) Bekanngabe des Fahrzeugführers im Bußgeldverfahren – Chancen und Risiken,

  4. Karneval brutal?! Gehört Gänsereiten wirklich zum Brauchtum?,

  5. „Pansonic“-Offline-Phishing – Wenn der Betrüger vor der eigenen Masche warnt,

  6. 7 Wochen für Regulierung eines Unfall Schadens sind zu lang,

  7. Ersatzlos streichen: § 265a StGB?,

  8. Kopieren ist out – Digitale Sicherung per Scan,

  9. und für die „Studis“: Typische Examensfehler: Allgemeines,

  10. und dann noch: Was die Juristen im Januar erheiterte.

Wochenspiegel für die 5. KW, das war der braune Apfel, Dascam, beA, Shisha-Tabak, und „Du, Sie äh….

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So, das war dann die 5. KW, die dann auch schon mit dem Karnevalswochenende endet. Die Zeit schreitet voran, ich bin dann doch immer erschaunt, wie schnell das Jahr inzwischen an mir vorbeirauscht. Auch eine Woche ist „Nix“. Und aus der letzten gibt es dann im Rückblick zu berichten über:

  1. Der braune Apfel fälltn icht weit vom-Stamm, oder: Hätten Sie es gewusst? Ich nicht.

  2. Dashcam und kein Ende, hier mit: Dashcam in par­ken­dem Fahrzeug filmt Nachbargrundstück: Unterlassungsanspruch!,

  3. Keine „be­wusste Rechtsverweigerung“ in Kassel: Es gibt (wie­der?) Einsicht in die ge­samte Messreihe,

  4. Besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) Pflicht?

  5. für die mitlesenden Studis: 9 Fehler beim Lernen, die dir in der Klausur das Genick brechen,

  6. Kein fahrlässiger Geschwindigkeitsverstoß bei durch Überholvorgang verdecktem Schild – wenn wir Aktenzeichen und Beschlussdatum kennen würden, wäre es noch besser,

  7. Wenn es dampft, drückt der Staat beide Augen zu: Shisha-Tabak, die Tabakverordnung und Wettbewerbsrecht,

  8. Ist die Beteiligung an Autorennen ein Totschlagsversuch?

  9. und Humor: „Du, Sie, äh Jens Spahn“ oder: Intensivkurs „Decision Making“ für Anwälte (und ein lustiger Link)

  10. und dann war da noch: Humor zur Mittagspause … und der Witz zum Wochenende …

Wochenspiegel für die 4. KW, das war Anwälte gegen Merkel, Dashcam, ein Kind in „falschen Kreiesen“.

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Ein die Blogs beherrschendes Straf- bzw. owirechtliches Thema hat es in der vergangenen Woche nicht gegeben, es war eine „normale“ Woche. In Goslar hat zwar der 54. VGT stattgefunden, über dessen Ergebnisse habe ich aber gestern schon berichtet (vgl. 54. VGT – die Ergebnisse, oder: Zumindest die Richtung stimmt (teilweise)). Heute ist zu berichten über:

  1. Verfassungsbeschwerde von Anwälten gegen Merkel,
  2. Mit dem mache ich keinen Deal mehr,
  3. Nur ein Kind „in falschen Kreisen“?,
  4. AG Emmendingen ver­wer­tet Fahrzeugdaten aus dem ESP-Steuergerät im Strafprozess,
  5. Dashcam-Nutzung ist unzulässig! LG Memmingen bejaht Unterlassungsanspruch, oder: Datenschutzrechtlich zulässige Dashcams?,
  6. Prozessbegleitung ist jetzt Gesetz – Gibt’s ab 2017 noch Nebenklage am Amtsgericht?,
  7. Wiedereinsetzung – und der Verlust auf dem Postweg,
  8. Schneller Schadensersatz bei wirtschaftlichen Totalschaden,
  9. eine Vorankündigung: Lästerliches in Lüdinghausen,
  10. und dann war da noch: Referendariat in Hessen – Land Hessen verbietet Referendarvergütung.

So, das war es dann für diesen Sonntag. Am nächsten (Karnevals)Sonntag dann auf ein Neues.

Wochenspiegel für die 3 KW., das war Promi-Bonus, Dissen beim Rap, Handy laden und das beA

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Ich berichte dann aus der 3. KW., in der es m.E. kein „beherrschendes Thema“ gegeben hat. Also machen wir heute dann mal einen „Kessel Buntes“ 🙂 , und zwar mit:

  1. der sicherlich interessanten Frage: Promi-Bonus für Uli Hoeneß?,

  2. Besser gar nichts sagen,

  3. Werkstatt schickt aus­ge­tauschte Fahrzeugteile zur Vernichtung an Hersteller – evtl. Beweisvereitelung!,

  4. Handy laden verboten – ich warte noch auf den VT für die Entscheidung,

  5. BGH: Fehlende Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung stellt keinen Wiedereinsetzungsgrund dar,

  6. Strafrechtliche Durchsuchung unzulässig, um familienrechtliche Entscheidung durchzusetzen,

  7. Strafbarkeit des sog. Dissens als Rap-Stilmittel,

  8. AG Zeitz: Änderungen am Messgerät vor der Eichung sind un­er­heb­lich,

  9. Absehen vom Fahrverbot wegen Abstandsverstoß,

  10. und dann war da noch: Einführung verschoben, aber: Das beA wird Realität!

Wochenspiegel für die 2. KW., das war NSU, Dashcam, der Hakenkreuzpflasterer und Pfefferspray

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Die zweite Arbeitswoche des noch jungen neuen Jahres liegt hinter uns. Allmählich geht wirklich alles wieder seinen gewohnten Gang, und es gibt natürlich auch wieder einen Wochenspiegel, in dem ich berichte über:

  1. NSU: Das BKA hat Ihnen eine wichtige Mitteilung zu machen!!!!,

  2. Sexuelle Übergriffe an Silvester aus strafrechtlicher Sicht,

  3. Nein, Pfefferspray ist nicht verboten,

  4. Kein Beweisverwertungsverbot für Dashcam-Videos,

  5. Keine Halterhaftung für Vertragsstrafe bei un­be­rech­tig­tem Parken auf Privatgelände,

  6. Straßburg nimmt den Kampf gegen Überwachungsstaat auf – die Entscheidung hatte ich auch übersehen,

  7. für alle die, die einen Google-Account haben: Achtung Änderungen: Google+ Account und Impressumspflicht,

  8. das Hakenkreuz im Straßenpflaster, vgl. auch hier:  Straßenbauer-Azubi pflastert Hakenkreuz – und verliert seinen Ausbildungsplatz, oder: Hakenkreuz-Pflasterer entschuldigt sich in 2. Instanz,

  9. OLG Koblenz: Zögerliches Regulierungsverhalten kann zu hö­he­rem Schmerzensgeld füh­ren, dazu passt dann aus der Vergangenheit: 150.000 € Schmerzensgeld, nach erheblichen Verletzungen/Folgen aufgrund eines Verkehrsunfalls,

  10. und dann waren da noch: Beamtenwitze und ihre Wahrheit.