Kategoriearchiv: Strafrecht

Heute nichts Neues aus München – aber: Morgen „High noon“

entnommen wikimedia.org Urheber Harald Bischoff

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Urheber Harald Bischoff

In München ist im Steuerstrafverfahren gegen U.Hoeneß der 3. Prozesstag schon nach gut 1 1/2 Stunden erledigt gewesen, wie man hier im Liveticker bei Spiegel-online nachlesen kann. Viel passiert ist heute nicht mehr, jedenfalls hat es keine neuen Zahlen mehr gegeben. Es ist noch der EDV-Experte vernommen worden und die Kammer hat mitgeteilt, dass sie von den „neuen“ (?) Zahlen ausgehen wird.

Dann ist morgen also der Tag der Entscheidung mit der Frage: Urteil oder weitere Beweisaufnahme, und wenn Urteil: Freispruch oder Verurteilung, wenn ja in welcher Höhe und – und das wird U.Hoeneß am meisten interessieren – mit oder ohne Bewährung. Ich denke, ruhig schlafen wird er heute Nacht nicht. Verständlich.

Ich bin wirklich gespannt, was dabei herauskommt, und hoffe, dass ich morgen Zeit finde, mich zu informieren. Denn ich muss ab 08.30 Uhr referieren. Da hinkt man denn mit den Informationen ein wenig hinterher.

 

Die nach oben offene Hoeneß-Skala, oder: Wann stellen wir die Haftfrage?

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Die Stärke von Erdbeben wird auf der sog. Richterskala gemessen. Die ist nach oben offen. In Steuerstrafverfahren gibt es m.E. bzw. müsste es seit den Ereignissen/Entwicklungen der letzten beiden Tage im „Steuerstrafverfahren Hoeneß“ eine nach oben offene „Hoeneß-Skala“ geben. Oder wie anders will man das, was dort passiert ist, bezeichnen/sehen. Von 3,5 Mio € über 18,5 Mio € über 23,7 Mio € auf 27,2 Mio €! Mal abgesehen von dem Umstand, dass die entsprechenden Umstände/unterlagen ggf. schon länger vorgelegen/bekannt waren, aber jetzt erst kurzfristig bekannt gemacht worden sind. Da fragt man sich schon, was kommt da noch? Eine Verteidigungsstrategie kann ich da nicht mehr erkennen.

Aber vielleicht gibt es da auch nichts mehr zu verteidigen. Wenn die Verteidiger das erkannt haben, dann: Hut ab. Dann geht es vielleicht nicht mehr anders, als mit: Augen zu und durch. Und eins ist klar: Wenn ich denn Sinn und den Hintergrund des Agierens/Vorgehens verstehe, werde ich der erste sein, der öffentlich bekennt/sagt: Gut gemacht, wir sind alle blöd, dass wir den Coup nicht gesehen haben.

Aber über die Fragen will ich gar nicht weiter spekulieren. Ich habe ein ganz anderes Problem bzw. eine ganz andere Frage, wobei ich vorausschicke: Wer dieses Blog kennt und verfolgt, wird wissen, dass ich nun sicherlich nicht derjenige bin, der vorschnell an U-Haft denkt. Aber: Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, ist immer noch ein gegen eine Kaution von 5 Mio € ausgesetzter Haftbefehl in der Welt. Und ich frage mich: Warum diskutiert man in München eigentlich nicht inzwischen über den?

Für Kommentatoren: Mir ist die Rechtsprechung des BVerfG zu § 116 Abs. 4 StPO bekannt, dazu habe ich oft genug gebloggt. Aber es stellt sich dann doch die Frage, warum man nicht, wenn die Hinterziehungssumme um mehr als das Siebenfache gestiegen zu sein scheint, darüber diskutiert, dass Fristen immer wieder versäumt und Unterlagen verspätet vorgelegt worden sind, obwohl sie ggf. eher hätten vorgelegt werden können. Die Frage wird man stellen dürfen (oder sogar müssen?), ob es nämlich nicht allmählich Zeit wird, sich auch mal dem Haftbefehl bzw. der Haftfrage zu zu wenden. By the way: Bei jedem „Normalo“ bzw. bei jedem „Schütze Arsch“ würden wir längst darüber diskutiert haben. Ich bin – meine ich – sicherlich kein Scharfmacher, aber bitte: Warum hier nicht?

Und wenn nicht eine Invollzugsetzung, dann zumindest eine Erhöhung der Kaution, oder? Man muss ja nicht gleich die Todesstrafe fordern, wie es hier satirisch anklingt Die Einführung der Todesstrafe im Steuerstrafrecht. 🙂 🙂 . Ich denke, die Frage wird sich über kurz oder lang stellen (müssen). Man darf gespannt sein, wann. Ich jedenfalls bin es. Ggf. schon heute, wenn der wohl zur Hauptverhandlung geladene EDV-Experte bestätigt, dass die wohl erst Ende Februar überreichten Unterlagen schon vor einem Jahr gefertigt worden sind?

Der Zähler steigt… Jetzt sollen es sogar 23,7 Mio € bei U.Hoeneß sein

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Nun versteht man es gar nicht mehr. Nachdem gestern 18,5 Mio € hinterzogene Steuern in den Ring geworfen worden sind – wie belastbar waren diese Zahlen eigentlich? – sind nun auf einmal 23,7 Mio € im Gespräch. So zu lesen im bei Focus oder im „Liveticker“ auf Spiegel-online:

„Hoeneß hat insgesamt sogar 23,7 Millionen Euro an Steuern hinterzogen. Dies sagt die für den Hoeneß-Fall zuständige Steuerbeamtin vor dem Landgericht München II aus. Die Summe ergab sich demnach aus der Neuberechnung seiner Steuern aufgrund der neu eingereichten Unterlagen.“

Ok, es war (nur) eine Zeugin. Aber ehrlich, ich verstehe es nicht mehr. Hat denn niemand von den vielen Beratern, die U. Hoeneß sicherlich hat und die er sicherlich auch gut bezahlen muss – und zwar nicht nach dem RVG 🙂 – mal nachgerechnet oder nachrechnen lassen, welcher „Hinterziehungsbetrag“ sich ergeben könnte. Immer weitere Steigerungen dieses Betrages sind sicherlich – gelinde ausgedrückt – nicht förderlich, um das Ziel, noch eine „Bewährungsstrafe“, noch zu erreichen. Und das ist dann unabhängig davon, ob von der Anklage erfasst, ob rechtlicher Hinweis nach § 265 StPO oder Nachtragsanklage nach § 266 StPO. Man sollte doch an sich nach dem gestrigen „Geständnis“ davon ausgehen können, dass alles auf dem Tisch liegt. Aber der Verteidiger hatte ja schon gesagt: Es können auch 20 Mio € sein.

Ich bin gespannt, ob das das Ende ist, oder ob der „Ticker“ weitersteigt.

Und Nachtrag – der Ticker steigt schneller, als man posten kann:

„Und schon wieder eine neue Zahl: Laut Ken Heidenreich, Sprecher der Staatsanwaltschaft, müssen 2,5 Millionen Euro an Kapitalerträgen aus den Jahren 2007 bis 2009 dazu berücksichtigt werden. Damit ginge es nun um eine Steuerschuld von stolzen 26,2 Millionen Euro.“

Das Leben jenseits von U.Hoeneß: Einstellung im Glaeseker-Verfahren

entnommen wikimedia.org Quelle  Deutsch: Foto aufgenommen von Benutzer Benutzer:AxelHH, Mai 2008

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Quelle
Deutsch: Foto aufgenommen von Benutzer Benutzer:AxelHH, Mai 2008

Ja, es gibt noch ein Leben jenseits von U. Hoeneß, der bzw. dessen Prozess natürlich medial heute die Welt beherrscht.:-)

Das führt dann dazu, dass die ein oder andere interessante Meldung übersehen wird – was ja nicht sein muss. Deshalb der Hinweis hier auf die Nachricht aus Hannover, dass man dort das Verfahren gegen O.Glaseker, den ehemaligen Sprecher des ehemaligen Bundespräsidenten C. Wulff, heute gegen 25.000 € Geldauflage nach § 153a StPO eingestellt hat. Damit ist die Kuh verfahrensmäßig vom Eis. Näheres hier bei LTO und/oder beim Deutschlandfunk.

U.Hoeneß: Wie will man bei 18,5 Mio € noch zu einer Bewährungsstrafe kommen?

entnommen wikimedia org Urheber Harald Bischoff

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Heute Morgen hat der mit Spannung erwartete Auftakt zum „Steuerprozess Hoeneß“ stattgefunden. Im Moment laufen die ersten Meldungen über die Ticker. Auch LTO berichtet (vgl. hier). Was ich interessant finde, ist das Update von 12.15. Da heißt es:

„Update vom 10.03.2014, 12:15 Uhr: Uli Hoeneß hat nach eigenen Angaben noch viel mehr Steuern hinterzogen als ihm in der Anklage zu Last gelegt wird. In den Jahren 2003 bis 2009 habe er weitere 15 Millionen Euro am Fiskus vorbei geschleust, sagte sein Anwalt Hanns W. Feigen am Montag zum Auftakt des Steuerprozesses. Das sind dann insgesamt 18,5 Millionen Euro und deutlich mehr als die 3,5 Millionen Euro, die ihm die Anklage vorwirft.“

Ähnlich wir bei Spiegel-online berichtet, vgl. hier.

Na, dann wird es aber allmählich richtig eng, wenn es nicht „nur 3,5 Mio € waren sondern 18,5 Mio €. Wie will man da noch zu einer Bewährungsstrafe kommen?