Archiv der Kategorie: In eigener Sache

Weihnachtskarten, ja danke, aber: Können wir das im nächsten Jahr nicht anders regeln?

© VRD - Fotolia.com

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Die „Jahresendralley“ hat begonnen bzw. man merkt, dass Weihnachten und der Jahreswechsel unaufhaltsam näher rücken. Diejenigen, die noch kleine Kinder – oder schon Enkelkinder 🙂 – haben, merken es daran, dass heute schon das 11. Türchen am Adventskalender geöffnet wird/werden darf. Alle anderen merken es daran, dass der alljährliche Zustrom von Weihnachtskarten begonnen hat. Erst ein Rinnsal, aus dem dann allmählich ein Strom wird, bevor dann kurz vor dem 24.12. alle Dämme brechen.

Nun, auch bei mir hat es in diesem Jahr angefangen, die ersten Karten sind da. Und wie in jedem Jahr freue ich mich natürlich über alle eingehende Post, ist sie doch auch ein Zeichen des Dankes – manchmal ausdrücklich – für die Arbeit im vergangenen Jahr, sei es hier im Blog, bei Burhoff-Online, im RVG-Forum oder auch direkt auf manche Anfrage, die so im Laufe des Jahres gekommen ist. Aber: Was ich mich dann auch jedes Jahr frage: Muss das eigentlich sein? Oder kann man nicht einen Deal schließen oder sich verständigen: Du schickst mir nicht, ich schick dir nicht? Und das, was wir sparen, das spenden wir für einen guten Zweck. Jeder für etwas, was ihm besonders am Herzen liegt: Alte, Kinder, Flüchtlinge, Notleidende usw. Es gibt ja genügend Anlässe, wo das eingesparte „Kartengeld“ gut aufgehoben ist/wäre. Und wenn ich mal vorsichtig überschlage, dass man eine (gute) Karte inklusive Porto sicherlich mit 2,50 – 3,00 € ansetzen muss, dann käme da ganz schön was zusammen.

Ich mache das schon seit Jahren so. Bei mir gibt es eine „Weihnachtsmail“, einen „Weihnachtsgruß“ auf der Homepage oder hier im Blog. Und das war es dann. Ich weiß, ich bekomme jetzt wahrscheinlich den ein oder anderen Kommentar, dass das wenig weihnachtlich ist. Okay, vielleicht, aber ich meine, dass das „Kartengeld“ bei einem wohltätigen Zweck besser ausgehoben ist als bei den Kartenherstellern und der Post. Ich bedanke mich übrigens auch nicht für erhaltene Karten persönlich, was mancher vielleicht als unhöflich empfinden wird. Aber: Das wäre dann ein Perpetuum mobile :-).

Und: Man könnte das Ganze noch toppen, wenn die Verlage u.a. keine Weihnachtspräsente mehr versenden würden, sondern das ersparte Geld spenden würden. Einige tun es und ich bin froh darüber.

Also: Können wir uns darauf nicht verständigen? Spätestens im nächsten Jahr keine Weihnachtskarten-/-präsente mehr und dafür dann aber eine Spende an einen wohltätigen Zweck. In diesem Jahr dürfte es nicht mehr klappen, aber nächstes Jahr müsste es drin sein. Versprochen?

Frühstarter an der Rotlichtampel – dennoch Fahrverbot, oder: Der 3. Beitrag im 2. BOB-Jahr

© massimhokuto - Fotolia.com

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Früher war es m.E. unbestritten, dass bei einem Rotlichtverstoß in einem sog. Frühstarterfall ein Fahrverbot i.d.R. nicht verhängt wurde. Begründung: Entweder „atypischer Verstoß“ oder „Augenblicksversagen“. Inzwischen ist das nicht mehr unbestritten. Vor allem das OLG Bamberg fährt da eine harte/härtere Linie, wie dann auch der OLG Bamberg, Beschl. v. 10.08.2015 – 3 Ss OWi 900/15 – beweist. Da ging es allerdings um die Verwechselung der eigenen Lichtzeichenanlage mit einer in gleiche Richtung führenden Fußgängerampel.

Das OLG lehnt ein Absehen vom Fahrverbot ab, was sicherlich auch dem Umstand geschuldet ist/war, dass das AG zum „Augenblicksversagen“ nun überhaupt keine Feststellungen getroffen hatte:

„Diese Erwägung ist schon deswegen nicht haltbar, weil das AG verabsäumt, die Umstände, aus denen es auf ein „Augenblicksversagen“ schließt, überhaupt zu benennen. Aus dem Gesamtzusammenhang des Urteils kann allenfalls gemutmaßt werden, dass der Tatrichter die von ihm angenommene Verwechselung des Rotlichts mit dem Grünlicht der in gleicher Richtung führenden Fußgängerampel insoweit als maßgeblich ansieht. Sollte dies vom AG so gemeint sein, wäre diese Einschätzung freilich gänzlich unhaltbar. Denn ein sog. Augenblicksversagen, welches ein Absehen vom Regelfahrverbot rechtfertigen würde, scheidet in Fällen grober Pflichtverletzung von vornherein aus (vgl. BGHSt 43, 241). Im Falle einer Verwechslung einer Fußgängerampel mit der für den fließenden Verkehr maßgeblichen Lichtzeichenanlage kann aber schlechterdings nur von grober Fahrlässigkeit gesprochen werden. Denn es handelt sich bei der Verpflichtung zur Unterscheidung einer Fußgängerampel und der für den Kraftfahrer maßgeblichen Ampel um eine grundlegende, auch völlig einfach zu erfüllende Mindestanforderung, die ein Verkehrsteilnehmer in jeder Lage ohne weiteres bewältigen muss. Eine derartige Verwechslung lässt – wenn und soweit keine weiteren besonderen Umstände hinzutreten – nur den Schluss auf eine außerordentlich gravierende Pflichtverletzung des Betr. zu, bei der ein Absehen vom Regelfahrverbot nicht gerechtfertigt ist.“

Ach so bzw. by the way: Das war/ist dann der 3. Beitrag im zweiten Jahr des „BOB“. Ja, es ist schon wieder ein Jahr her, dass ich am 01.12.2014 mit dem neuen/eigenen Blog gestartet bin (vgl. dazu Vorhang auf, oder: Bin wieder da. Weiter gehts. Der erste Beitrag im BOB). Dazu passt dann ganz gut die „Frühstarterproblematik“. Um den Jahrestag mache ich aber mal kein großes Aufheben. Außer: Weiter gehts. Nun, das Bild passt nicht so ganz gut dazu. Das müsste an sich eine „grüne Ampel“ sein. 🙂

Habe fertig: Die Druckmaschinen laufen dann auch für die „Nachsorge“, oder: Weihnachtspräsent

Burhoff_NachsorgeSo, dann machen wir mal wieder den Werbemodus an.

Und zwar befindet sich seit einigen Tagen der vierte Band der Handbuchreihe, der aus dem Trio – Ermittlungsverfahren, Hauptverhandlung, Rechtsmittel – nun demnächst ein Quartett macht, in der Druckerei. „Wir“, d.h. mein Mitherausgeber und die Mitautoren, haben also fertig. Das Buch wird noch rechtzeitg vor Weihnachten erscheinen. Wenn alles gut geht, ist es am 20.12.2015 da.

Bei dem Buch handelt es sich um das „Handbuch für die strafrechtliche Nachsorge“. Sicherlich ein im ersten Moment ein ein wenig erstaunlicher Titel. „Strafrechtliche Nachsorge“? Was soll das sein? Nun, der Ansatz ist, dass wir dem Rechtsanwalt einen Ratgeber bzw. eine Hilfestellung an die Hand geben wollen, mit dem bzw. mit der er seinen Mandanten auch noch nach dem Erkenntnis- oder Rechtsmittelverfahren unterstützen kann. Dieses Handbuch tritt also neben die anderen drei Handbücher.

Die strafverfahrensrechtliche Nachsorge haben wir  auf mehrere große Abschnitte aufgeteilt:

  • Teil A: Ausführungen zu Bewährungs- und Fahrerlaubnisfragen sowie zur Sicherungsverwahrung.
  • Teil B: Ausführungen zur Vollstreckung von Strafen und Maßregeln.
  • Teil C: Stichwörter zu Vollzugsfragen. Einen Schwerpunkt bilden hier die Rechtsmittel im Strafvollzug.
  • Teil D: Datenfragen.
  • Teil E: Ausführungen zu den Registern.
  • Teil F: Umgang mit Medien.
  • Teil G: Gnadenverfahren.
  • Teil H: Auswirkungen auf bestimmten Personen- und Berufsgruppen und Fahrerlaubnisrecht.
  • Teil I: Fragen der Opferentschädigung, die Ansprüche gegen den Beschuldigten und die Entschädigungsfragen nach dem StrEG.
  • Teil J: Vergütungsrechtlichen Aspekte und Fragen aus dem Bereich der Kosten-/Vergütungsfestsetzung.

Alles in allem eine „runde Sache“, mit der die Handbuchreihe dann aber auch abgeschlossen ist/sein wird.

Und da wir ja im „Werbemodus“ sind. Man kann hier vorbestellen. Vielleicht ist ja im „Buchetat“ 2015 noch ein wenig Luft/Platz. Das Buch kommt dann nach dem Erscheinen so schnell wie möglich.

Werbemodus aus 🙂 .

„Rheingold! Reines Gold“, oder: Andere schreiben Anderes, vielleicht Besseres

Vom Autor erhalten

Vom Autor erhalten

Ich hatte vorhin ja in dem Beitrag zum LG Bad Kreuznach, Beschl. v. 09.11.2015 – 2 Qs 107/15 (dazu Das „beschlagnahmte Handy“ des Rechtsanwalts, oder: „Steine statt Brot“) angekündigt, dass ich auf den Kollegen, der den Beschluss des LG erstritten hat und erleiden muss, noch einmal zurückkomme. Das aber aus einem ganz anderen Anlass.

Die Mail, mit der der Kollege Th. Scheffler aus Bad Kreuznach nach dem Interesse an dem Beschluss gefragt hatte, hatte noch einen weiteren Absatz, nämlich:

„Und dann noch etwas: Ich schreibe zum Zeitvertreib Krimis. Mein 5. Fall (Rheingold! Reines Gold) ist gerade erschienen, den würde ich Ihnen gerne zukommen lassen. Gewissermaßen als kleines Dankeschön. Wie wäre da die Anschrift? Verlag? Kanzlei? Borkum? Münster? Ich vermute mal, Sie bekommen Massen an Zusendungen und ich möchte zumindest nicht da landen, wo ein Sekretariat vorsortiert und wegwirft.“

Übwer das Angebot habe ich mich mindestens ebenso gefreut wie über den LG-Beschluss. Ich habe daher hurtig mein Interesse bekundet – eine Stelle, „wo ein Sekretariat vorsortiert und wegwirft“ gibt es hier übrigens nicht, hier wird alles gelesen und i.d.R. auch beantwortet – und inzwischen ist das Werk auch da. Gelesen habe ich es noch nicht – dafür ist es zu frish. Aber der Klappentext macht neugierig, wenn es da u.a. heißt:

„Landesnervenklinik Alzey, geschlossene Abteilung. Eine Frau wird hier seit Jahren zu Unrecht festgehalten. Der Auftakt zu einer Inszenierung, in der die Darsteller ihre wahren Rollen hinter Masken verbergen.

Ein Fehlurteil dient als Libretto, ein Wiederaufnahmeverfahren als Partitur, wenn aus dem Orchestergraben einer korrupten Justiz Melodien von tödlicher Falschheit erklingen. Wo endet die Realität, wo beginnt der Wahn? …..

Auf der Suche nach dem Leitmotiv wandelt der Protagonist durch Kreuznachs Gassen, durch Mainzer Gerichtsflure – und durch wagnerianische Stabreime. Es bedarf bester Naheweine, bis er das Stück versteht, das ihm geboten wird. Denn wirr und kraus kreist die Welt um Mord und Totschlag, Freundschaft und Verrat, Rheingold und Götterdämmerung. Bis endlich der Vorhang fällt und der Regisseur aus dem Hintergrund auf die Bühne dieses Krimis tritt.“

Ich bin gespannt. Gespannt bin ich auch den Nahewein, von dem der Kollege noch zwei Flaschen beigepackt hatte :-), herzlichen Dank. Ich bewundere den Kollegen schon jetzt. Denn das ist doch was ganz anderes als Bücher mit trockenem juristischen Verfahrensrecht.

Nähere Infos zu dem Werk dann hier oder hier. So und dann jetzt (Fremd)Werbemodus aus 🙂 .

Bin ich verantwortlich, wenn die Justiz nicht in der Lage ist, ihre Mitarbeiter technisch vernünftig auszustatten?

HomepageDa war mal wieder eine Mail, die bei mir zu der Frage führte, warum man eigentlich die ganzen Inhalte kostenlos zur Verfügung stellt und/oder, ob ich nicht doch auch ein „Bezahlmodell“ 🙂 einführen soll. Ich hatte ja schon Ende Juli 2015 über einen Newsletter-Bezieher berichtet, der „entsetzt“ war über die nach seiner Auffassung zu reichliche Werbung auf meiner HP „Burhoff-Online“ („Ich bin dann entsetzt…“ – ich aber auch 🙁).

Und in den letzten Tagen hat sich dann im Anschluss an meinen letzten Newsletter wieder ein Bezieher beschwert. Es handelt sich wieder um einen Justizangehörigen. Er schreibt mir:

„Sehr geehrter Herr Burhoff,

ich beziehe nun schon seit Jahren Ihren Newsletter, den ich ebenso wie Ihre weiteren Veröffentlichungen sehr schätze. Bereits im Referendariat waren die Tips für den Strafverteidiger eine wertvolle Hilfe, um keine aktuelle Entwicklung zu verpassen.

Seit geraumer Zeit allerdings verleidet mir die aufdringliche Werbung regelmäßig die Lektüre der Entscheidungen. Manches Banner lässt sich immerhin wegklicken, andere Banner über dem Text sind „hartnäckiger“ und machen eine ungestörte Lektüre kaum möglich. Ich verstehe sehr wohl, dass kostenlose Newsletter finanziert werden müssen, aber ist das wirklich auf diese Weise nötig? Kann man die Werbung nicht an den Rand schieben?“

Erst wollte ich gar nicht antworten, habe es dann aber doch getan, weil ich mich über das „aufdringlich“ in der Mail geärgert habe. Geantwortet habe ich dann wie folgt:

„Sehr geehrter Herr Kollege,

welche „aufdringliche Werbung“ meinen Sie? Im Newsletter ist nur Textwerbung auf meine Bücher, auf der Homepage selbst befindet sich die Werbung von Google rechts auf der Seite, da ist m.E. auch nichts aufdringlich, Sie müssen es ja nicht anklicken. Darunter ist dann Werbung auf meiner Werke platziert. Rein statisch. Es wird auch nichts überlagert, wenn man mit einem aktuellen Browser arbeitet, was bei der Justiz immer fraglich ist.

Im Übrigen: Ja, Werbung muss wegen der Kosten sein. Ich sehe nämlich inzwischen nicht mehr ein, dass ich kostenlos Informationen zur Verfügung stelle, von denen die Nutzer – so wie Sie auch – jahrelang profitieren, ich aber die Kosten habe. Wenn Sie wollen, können Sie Burhoff-Online gern mit einer Spende unterstützen. Sie finden Spendenbutton beim RVG-Forum…“

Zum Glück hatte ich mich gerade noch rechtzeitig daran erinnert, dass die „aufdringliche Werbung“ möglicherweise auf einem veralteten Browser beruht, der bei der Jsutiz noch in Betrieb ist. Darauf hatten ja Kommentatoren im Sommer hingewiesen (vgl. auch noch hier: Justiz rüstet auf – Update von IE 8 auf IE 9). Das führt dann aber doch – für mich – zu der Frage: Bin ich denn verantwortlich, wenn die Justiz nicht in der Lage ist, ihre Mitarbeiter technisch vernünftig auszustatten?

Eine weitere Antwort habe ich übrigens nicht mehr bekommen.