Manchmal gibt es Dinge, da weiß man nicht, was man davon halten soll. So ein „Ding“ hatte ich heute.
Ich habe nämlich heute in meinem Postfach das hier abgebildete Schreiben gefunden, und zwar in einem Briefumschlag, der (natürlich) keinen Absender hatte. Ich wusste erst gar nicht, ob das Schreiben nun wirklich an mich gerichtet war, da es keine Anrede enthielt, für mich als Empfänger sprach/spricht aber die Adresse. Ich wusste dann auch nicht, was mir dieses Schreiben eigentlich sagen sollte, außer dass sich offenbar der – natürlich anonyme – Absender durch irgendetwas von mir Verlautbares getroffen fühlt.
Ich habe dann mal geforscht und bin dann über die Überschrift: „Peinlich, peinlich Frau LOStAin ….Personalrat gewinnt…“ auf meinen Blogbeitrag vom 06.12.2013 gestoßen – ja, lange ist es her -, in dem ich über eine Entscheidung des VG Münster berichtet habe, die Gegenstand der Berichterstattung der „Westfälischen Nachrichten“ gewesen ist. Und dann habe ich mal nach dem in dem Schreiben angegebenen OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 24.03.2015 – 20 A 97/14.PVL – gesucht und ihn gefunden. Und dann ist mir klar geworden, welches Problem der Verfasser des Schreibens hat, nämlich wohl, dass ich über den Beschluss des VG Münster berichtet habe, nicht aber über die anders lautende Entscheidung des OVG Münster (in der Sache).
Ja, das stimmt. Aber wo ist das Problem, dass ich den weiteren Verfahrensgang nicht im Auge behalten habe? Und was ist das daran so „peinlich“, dass man mich anonym per Briefpost anschreiben muss, also Zeit und Geld aufwendet? Dabei bin ich mir gar nicht klar, was man eigentlich beabsichtigt. Und was sind „Kenntnisse nur aus der ihm zugespielten Presse“? Soll das in Richtung „Lügenpresse“ pp. gehen?
Fragen über Fragen, auf die ich nun leider keine Antwort bekomme. Denn – wie gesagt – es war/ist ein anonymes Schreiben.
Im Übrigen: Wenn man schon kritisiert (?), dann sollte man auch den A…… in der Hose haben, das mit offenem Visier zu tun. Und dann bitte auch mit einer klaren Aussage, was man von mir will. Wenn man sich an mir – aus welchen Gründen – auch immer „abarbeiten“ will: Nur zu. Es gibt ja die Kommentarfunktion. Ich bin da m.E. recht großzügig und schalte Kommentare erst dann nicht mehr frei, wenn sie zu lang und zu aberwitzig werden, wie z.B. beim „unterschriebenen Urteil“ 🙂 . Das war dieses Schreiben nicht, das war/ist nur unverständlich.
Und das waren jetzt keine „Kenntnisse nur aus der ihm zugespielten Presse“ der „RiOLG – wenn auch nur a.D.“