Heute dann wieder der wöchentliche Überblick über Themen/Beiträge der ablaufenden Woche, die sicherlich geprägt war durch das Gezerre um Herrn Maaßen. Aber es hat auch noch andere Themen gegeben:
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OLG München: Facebook muss gewährleisten, dass zulässige Meinungsäußerungen nicht gelöscht werden,
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OLG Koblenz: Bei unerlaubtem Entfernen darf Unfallverursachung nicht strafschärfend gewertet werden,
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EuGH: Für fahrbereites, nicht stillgelegtes Fahrzeug muss Haftpflichtversicherung bestehen,
- “Aussage gegen Aussage” – und keine weiteren Indizien,
- Einbruch in Praxis und Wohnung – und der Einstieg durch das Kellerfenster,
- Weiterer Beschluss der Datenschutzkonferenz zu Facebook Fanpages
- Erweiterte (Akten)Einsicht im Bußgeldverfahren, oder: Wenn das AG München dem VerfG Saarland die Leviten liest