Keine selbst gebrannten CDs im Maßregelvollzug

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Nach den beiden Fesselungsentscheidungen – in meinen Augen eher etwas schwerere Kost (vgl. hier Fesselung eines Maßregelpatienten bei der Vorführung?, oder: Hat das OLG Hamm seine Hausaufgaben nicht gemacht? und Fesselung bei der Darmentleerung, oder: Habt Ihr sie denn noch alle,…..?) – zum Abschluss etwas im Verhältnis dazu Leichteres im OLG Celle, Beschl. v. 24.09.2015 – 1 Ws 452/15 [MVollz]). Nämlich die Frage: Ist im Maßregelvollzug der Bezug selbstgebrannter Cds zu gestatten. Das war einem Untergebrachten von der JVA verwehrt worden. Das OLG Celle stimmt dem zu, und zwar mit dem Leitsatz:

„Die Auffassung, dass selbstgebrannte CDs wegen der Möglichkeit verdeckter Datenübermittlung eine abstrakte Gefahr für die Sicherheit der Anstalt darstellen, der nur mit einem unverhältnismäßig hohen Kontrollaufwand begegnet werden könnte, verletzt weder Art. 3 GG noch das Abstandsgebot.“

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