In Münster stehen hinter dem Rathaus die (berühmten [?]) Chillida-Bänke, um deren Verbleib Münster derzeit ein enig zittert, nachdem die Nachfolgerin der ehemaligen West-LB mit Zustimmung des Landes NRW angefangen ist, das Silber/Kunst zu verscherbeln. Aber das war nun nicht der Grund, dass die Chillida-Bänke gestern mal wieder den Weg in die „Westfälischen Nachrichten“ gefunden haben (vgl. hier). Sondern das war eben ein Polit-Protest der besonderen Art mit/an den Chillida-Bänken in Zusammenhang mit dem G-7-Gipfel. Es hatten nämlich G-7-Gipfel-Protestanten eine Mauer zwischen die beiden Bänke gezogen. Und die Mauer musste weg und ist auch schon wieder weg.
Warum also hier ein Posting? Nun, es geht um den letzten Absatz in dem Zeitungsbericht:
„Wenig begeistert zeigte man sich in der Stadtverwaltung von der Aktion: Zügig wurde eine Firma mit dem Beseitigen der Mauer und dem Abtransport der Steine beauftragt. Und als alles gegen 9.30 Uhr verschwunden war, wurde vorsorglich Anzeige gegen Unbekannt erstattet, weil das moderne Märchen die Stadt am Ende rund 400 Euro gekostet hat.“
Frage: Besteht da eine Strafbarkeit nach § 304 StGB – wenn wir mal die Frage der Rechtfertigung durch freie Meinungsäußerung außen vor lassen.
Wenn man die beiden Chillida-Bänke als Gesamtkunstwerk betrachtet, könnte in der Errichtung der Mauer zwischen den beiden Bänken eine unbefugte Veränderung des Erscheinungsbildes im Sinne von § 304 II SGB liegen. Betrachtet man beide Bänke hingegen lediglich als separate Sachen, dann wird es schwierig, eine Strafbarkeit zu begründen. (Was noch nichts darüber aussagt, ob die Errichtung der Mauer zivilrechtlich rechtswidrig war und die Täter zu Schadenersatz verpflichtet sind, aber wenn keine Straftat vorliegt, dann müsste die Stadt ja – o je – selbst versuchen, die Täter zu ermitteln, anstatt bloß reflexartig eine Strafanzeige zu erstatten und die Polizei mal machen zu lassen.)