Die 5. KW waren (für mich) von zwei Dingen geprägt: Einmal der Beginn der Schlussredaktion der 4. Auflage des RVG-Kommentars, die im Frühjahr erscheinen soll. Und: Beim Bloggen war es der „Kampf“ mit den Kollegen von „Kanzlei und Recht“ um Platz 1 bei Jurablogs. Wie ein Jo-Jo/Fahrstuhl ist es den beiden Blogs ergangen. Mal der eine, mal der andere auf Platz 1. Mal sehen, wie es weitergeht.
Wie es in der vergangenen Woche mit interessanten Themen, über die es sich m.E. zu berichten lohnt, (weiter) gegangen ist, das zeigt die nachfolgende Zusammenstellung. Wir berichten heute über:
- einen Befangenheitsantrag in Weltrekordzeit, nun ja: Schnell war es, aber „Weltrekordzeit“? Ich habe schon noch schnellere erlebt :-),
- aus dem Umfeld von NSU mit: NSU-Reihe: Das Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen, ansonsten bleibt es ruhig aus München,
- das Ordnungsamt und die Vollmacht :-(, was ganz gut zu unserem Posting zum „Vollmachtstrick“ passt,
- einen Fall von „Richterlichee Selbstüberschätzung“,
- dann doch mal über Streaming mit: Fall Redtube: Abmahnung für Streaming gerechtfertigt? und: Redtube Abmahnungen rechtswidrig, kein Urheberrechtsvestoß bei Streaming, dann soll es aber auch gut sein :-),
- die Verkehrsunfallregulierung und die fehlende Einsicht in die Ermittlungsakte,
- – mal etwas Anderes – Steuerliche und strafrechtliche Probleme bei Mietverträgen mit Angehörigen,
- Polizeibeamte als Zeugen,
- ein Lob an einen Staatsanwalt,
- und dann war da noch – auch eher selten – die Entschuldigung des Präsidenten, verbunden mit einer Warnung vor Dienstaufsichtsbeschwerden.