Die bunten Kühe – weiß oder weizenfarben? Wem gehören sie?

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Wir kennen den „Goldhasen“, wir kennen die „lila Kuh“ – es soll Kinder geben, die kennen gar keine anderen Kühe :-). Den „Goldhasen“ und vor allem die „lila Kuh“ erkennt man auch sofort, da besteht keine Verwechselungsgefahr. Anders aber, wenn es um die Frage geht, ob eine oder mehrere Kühe weiß oder weizenfarben waren. Die Frage beschäftigt derzeit das VG Hannover (10 A 825/11), so dass dieses Posting in die Rubrik gehört: Mit was sich Gerichte alles beschäftigen müssen :-). Darüber hat auch focus.de vor einigen Tagen berichtet, vgl. hier. Im Verfahren geht es um die Kosten für die Rettung flüchtiger Kühe, die von Polizisten aus Hannover  wieder eingefangen worden sind: Doch nun will keiner die Rechnung für den Einsatz zahlen, weil strittig ist, wem die Tiere gehören.

Und dazu gibt es auch eine PM des VG Hannover, die über das Verfahren informiert:

„..Die Polizeibeamten mussten im Oktober 2009 auf eine Insel zwischen dem Ernst-August-Kanal und der Leine nordöstlich der Wasserkunst in Hannover ausrücken, um eine Gruppe Rinder einzufangen, die sich auf dem dort verlaufenden Fuß- und Radweg in Richtung Wasserkunst bewegten. Nachdem die Beamten ihnen den Weg versperrt hatten, gingen die Rinder von selbst auf eine an der Nordseite der Insel befindliche Viehweide. Ein Rind entlief erneut und musste wieder eingefangen werden.

Die Beklagte stellte dem Pächter der Weide Kosten für den Einsatz in Höhe von 345 Euro in Rechnung. Der Pächter hat dagegen Klage erhoben. Er halte selbst Rinder auf der Weide, bestreite aber, dass es seine Rinder gewesen seien, die entlaufen waren. Seine Weide sei zur Leine nicht abgezäunt und würde häufiger von Rindern „besucht“, die auf einer Weide auf der anderen Seite der Leine gehalten würden. Die dort gehaltenen Rinder seien Charolais-Rinder, die nach Rassestandard weiß bis cremefarben seien. Er selbst halte nur Rinder der Rasse Blonde d’Aquitaine, die hellgelb bis weizenfarben seien. Nach dem Polizeibericht seien die Rinder „weiß“ gewesen. Von Polizeibeamten sei zu erwarten, dass sie weiße von weizenfarbenen Rindern unterscheiden könnten. Es sei außerdem möglich, dass die Rinder nicht einmal von seiner Weide ausgebrochen seien, sondern die Insel auf anderem Weg erreicht hätten.

Die Beklagte geht weiter davon aus, dass die entlaufenen Rinder dem Kläger gehörten. Nach der amtlichen Rinderdatenbank halte der Kläger selbst auch (weiße) Charolais-Rinder. Dass Rinder die Leine durchschwimmen, hält die Beklagte für unwahrscheinlich…“

Und nun bzw. was ist daraus geworden? Dazu bei Focus.de:

Eine Entscheidung traf das Gericht zunächst nicht – stattdessen soll nun bei einem Ortstermin begutachtet werden, wo genau sich die Kühe vom Acker gemacht haben könnten und wie hell weiße oder gelbe Rinder in der Dunkelheit sind.

 

 

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