News: Es ist vollbracht – RVG-Erhöhungen im BGBl, oder: Inkrafttreten am 01.06.2025

Und dann die Nachricht des Tages :-).

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Es ist vollbracht: Das  Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern sowie zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 — KostBRÄG 2025) – ist dann heute im BGBl veröffentlicht worden (BGBl. 2025 I Nr. 109 vom 10.04.2025).

Endlich, nach einer schwierigen und langwierigen Geburt. Die Veröffentlichung heute bedeutet: Die Änderungen treten am 01.06.2025 in Kraft. Ich werde darüber – soweit es Straf- und Bußgeldverfahren betrifft – im VRR und StRR berichten.

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