Dann noch einmal zwischendurch etwas Neues zum KostBRÄG 2025, also zur Erhöhung der Anwaltsvergütung/der Änderung des RVG, die ja als Art. 11 in dem Gesetz enthalten ist.
Dieses Mal gibt es etwas Neues. Denn am vergangenen Freitag hat der Rechtsausschuss des Bundesrates über das vom Bundestag am 31.01.2025 beschlossene Gesetz beraten. Dieses ist ja inzwischen zustimmungspflichtig.
Es hat dann bis heute gedauert, bis man über das Ergebnis der Ausschusssitzung berichten kann. Denn erst seit heute liegt die BR-Drucksache 89/1/2025 vor. In der wird dem Bundesrat empfohlen, „dem vom Deutschen Bundestag am 31. Januar 2025 verabschiedeten Gesetz
gemäß Artikel 104a Absatz 4 des Grundgesetzes zuzustimmen.“
Damit ist dann alles auf einem hoffentlich erfolgreichen Weg. Denn das KostBRÄGG ist als Tagesordnungspunkt 3 auf der Tagesordnung der nächsten Bundesratssitzung am 21.03.2025 enthalten (vgl. hier). Man kann nur hoffen, dass die erforderliche Mehrheit erreicht wird und nicht ein oder mehrere Länder ausscheren.
Wird die Zustimmung erteilt, können die Änderungen dann entweder schon zum 01.05.2025 – wenn noch im März im BGBl verkündet wird – oder sonst erst zum 01.06.2025.
Ich bleibe weiter am Ball und will versuchen, weiter zu berichten. Kann aber etwas schwieriger werden, da ich am 21.03.2025 wahrscheinlich in Seoul/Südkorea bin. Schauen wir mal.
Danke für die aktuellen Infos- ich blicke da ehrlich gesagt schon länger nicht mehr durch:-(