Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Kann ich die Nr. 4142 VV gegen den Mandanten festsetzen lassen?

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Und dann die Antwort zu: Ich habe da mal eine Frage: Kann ich die Nr. 4142 VV gegen den Mandanten festsetzen lassen?.

Ich habe dem Kollegen auf die Frage wie folgt geantwortet:

„Moin,

dazu verweise ich auf den RVG-Kommentar bei Nr. 4142 VV Rn 39; Sie haben den Kommentar ja sicherlich vorliegen.

Für den Fall, dass nicht: Es heißt dort:

„Gegen den Mandanten kann der Rechtsanwalt die Gebühr der Nr. 4142 VV festsetzen lassen. § 11 Abs. 8 steht nicht entgegen, da es sich um eine reine Wertgebühr handelt (AnwKomm-RVG/N. Schneider, VV 4142 Rn 54, der zweifelt, ob eine isolierte Festsetzung in Betracht kommt, wenn im Übrigen nur Rahmengebühren abzurechnen sind; Gerold/Schmidt/Burhoff, VV 4142 Rn 23; zur Festsetzung Teil A: Festsetzung der Vergütung [§ 11], Rdn 751 ff.).“

Und wenn ich schon auf den „unseren“ RVG-Kommentar verweise, dann will ich das hier auch tun, und zwar dann gleich <<Werbemodus an>> auf die Bestellseite hier. <<Werbemodus aus>>.

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