Ich habe da mal eine Frage: Wie ist das mit der Kostenerstattung nach Einstellung?

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Heute dann mal wieder eine Frage aus der FB-Gruppe „Strafverteididger“, und zwar.

„Ich habe eine mir bislang unbekannt gebliebene Gebührensituation:

OWi Waffenbehörde – Bußgeldbescheid – Einspruch+AE – Einlassung – Einstellung § 47 Abs. 1 OWiG. Mein KFA wird abgelehnt. Dagegen Antrag auf gerichtliche Entscheidung. Erfolgreich: „Der Kostenbescheid wird aufgehoben. Die notwendigen Auslagen des Betroffenen aus dem Bußgeldverfahren trägt die Staatskasse. Sie trägt ebenfalls die Kosten und notwendigen Auslagen des Betroffenen hinsichtlich des Antrags …

Bekomme ich da überhaupt etwas? Beim MdR lese ich: keine eigene Angelegenheit, ist mit der Verfahrensgebühr abgegolten.

Warum schreibt das AG dann den letzten Satz?“

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