Und dann noch – nein, kein bzw. nicht das Rätsel. So weit wollte ich dann heute doch nicht gehen.
Aber ein wenig Rätsel kann dann doch sein. Allerdings kombiniert mit dem ersten Jahresrückblick. Und zwar auf die zehn am meisten geklickten Gebührenfragen/-rätsel des Jahres 2020. Ist immer interessant – vor allem ja auch für mich, weil man so sieht, was eigentlich gelesen wird.
Und hier ist dann das Ranking – die Best off“:
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Ich habe da mal eine Frage: Welche Gebühren nach Rücknahme/Neuerlass eines Bußgeldbescheides?
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Ich habe da mal eine Frage: Welche Gebühren bei der Beiordnung zur HB-Verkündung?
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Ich habe da mal eine Frage: Kann der Mandant nach gerichtlicher Festsetzung meine Gebühren kürzen?
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Ich habe da mal eine Frage: Muss ich auch angeben, “von wem” ich eine Zuzahlung erhalten habe?
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Ich habe da mal eine Frage: Terminsgebühr für ausgefallenen Termin entstanden?,
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Ich habe da mal eine Frage: Straf- und Bußgeldverfahren “gleichzeitig” ==> zweimal Grundgebühr?
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Ich habe da mal eine Frage: Kann ich nachträglich eine VV für das Ermittlungsverfahren abschließen?
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Ich habe da mal eine Frage: Versehen der Geschäftsstelle, wer trägt die Anwaltskosten?
- Ich habe da mal eine Frage: Muss der Mandant die Kosten für beide “Durchgänge” tragen?