Zwischen dem eigentlichen heutigen “Tagesprogramm” dann dieses Posting:
Nun ist es also passiert bzw. war es so weit. Am 12.12.2019, also heute, sind
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„Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens v. 10.12.2019“(vgl. hier: BGBl I., S. 2121) und
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„Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung v. 10.12.2019 (vgl. hier: BGBl I, S. 2128)“
verkündet worden und treten damit morgen, am 13.12.2019 in Kraft.
Zu den geplanten Neuerungen habe ich hier ja schon häufiger berichtet. Das waren u.a. die Postings:
- Rechteabbau durch das “Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens”, oder: Sie haben es getan/vor
- Eckpunkte zur Modernisierung des Strafverfahrens, oder: Ab in die Tonne
- Auch die Umsetzung der RiLi 2016/1919 war schon häufiger Gegenstand von Blogbeiträgen.
Und nun sind die Änderungen da und treten morgen in Kraft. Teilweise handelt es sich dabei um recht weitreichende Änderungen zur „Modernisierung“ – wirklich? – des Strafverfahrens, und zwar im Ablehnungsrecht, im Recht der Besetzungsrüge, im Beweisantragsrecht und auch im Recht der Nebenklage. Darüber hinaus ist natürlich die Neuregelung des Rechts der Pflichtverteidigung von Bedeutung.
Das Ziel der „Modernisierung“ des Strafverfahrens ist – und das verschweigt die Gesetzesbegründung zum „Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens“ ist Verfahrensbeschleunigung – und -vereinfachung. Was das mit „Modernisierung“ zu tun hat, ich weiß es nicht. Natürlich sollen – so hat es zumindest im Gesetzesentwurf geheißen – auch die Rechte des Beschuldigten gestärkt werden. Aber das ist in meinen Augen dann doch mal wieder Kosmetik geblieben und nichts als schöne Worte. Ich sehe in dem „Modernisierungsgesetz“ keine Stelle, auf die das zutreffen würde.
Wie gesagt: Die neuen Vorschriften sind heute verkündet worden und treten damit am 13.12.2019 in Kraft getreten. Da es sich um Verfahrensrecht handelt, gelten sie automatisch auch in allen schon laufenden Verfahren. Man muss also wissen, was ist neu und welche Auswirkungen hat es.
Und nun << Werbemodus an, denn: Wie man dieses Wissen vor allem Verteidigern möglichst schnell zur Verfügung stellt, hat mich in der letzten Zeit mal wieder beschäftigt. Die Neuauflagen meiner beiden Handbücher für das Ermittlungsverfahren und für die Hauptverhandlung stehen derzeit nicht an. Bis dahin kann viel passieren. Und daher habe ich mich (wieder) entschlossen, es noch einmal mit einer Art „Ebook“ zu versuchen, ebenso wie schon beim „Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ vom 17.8.2017“.
Ich habe also ein „Ebook“ erstellt mit dem Titel:
Umfang etwa 130 Seiten, auf denen ich die Neuerungen/Änderungen/Erweiterungen vorstelle und die ersten Folgen für das Verfahren daraus ziehe, zum Teil auch mit gebührenrechtlichen Hinweisen. Das Ganze ist – so steht es ja auch im Titel – nur „ein erster Überblick“, der der ersten Orientierung dient. Alles andere kommt dann später nach. Das Schwergewicht liegt beim „Modernisierungsgesetz“, die Umgestaltung des Rechts der Pflichtverteidigung ließ sich kaum in einem Ebook vorstellen. Insoweit musste also eine Synopse genügen. Aber das ist ja auch schon mal was.
Dieses Ebook kann man auf der Bestellseite meiner Homepage bestellen. Das wird sicherlich/hoffentlich den ein oder anderen freuen. Allerdings einen kleinen Wermutstropfen gibt es (wieder). Dieses Ebook ist nicht kostenlos, sondern nur gegen eine (m.E. kleine) „Schutzgebühr von 25 EUR erhältlich. Es gibt hoffentlich auch dieses Mal keinen Aufschrei. Aber die Erstellung hat dann doch wieder ein wenig mehr Zeit gekostet, so dass ich das „Werk“ nicht kostenlos zur Verfügung stellen möchte. Und ich versichere erneut – um allen Unkenrufen vorzubeugen: Das ist nicht der Eintritt in das Bezahlmodell für „Burhoff-Online“, sondern wird die Ausnahme bleiben. Hier geht es dann jetzt zum Bestelllink.
Ich würde mich freuen, wenn das Angebot angenommen würde. Es gibt natürlich zu jeder Bestellung eine Rechnung, das läuft also völlig entsprechend den üblichen Gepflogenheiten ab. Die Zahlung ist nur über Banküberweisung möglich.
Und damit dann jetzt: Werbemodus aus >>
An alle, die schon bestellt haben: Ich lese dann jetzt noch mal Korrektur und dann wird ausgeliefert.
Ich bin gespannt, und freue mich auf Ihre sicher wieder sehr hilfreiche Blitzkommentierung 🙂
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