Meine Top-Twenty-Beiträge 2019, oder: Reformen, Reformen, VerfGH Saarland

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Und hier dann: Auf ein Neues. Das ist das erste Posting des Neuen Jahres 2020. Zunächst wünsche ich allen Lesern und Followern meines Blogs noch einmal ein frohes und erfolgreiches Neues Jahr.

Und auch in diesem Jahr – immerhin blogge ich jetzt schon 11 Jahre – verspreche ich: Den „BOB“ wird es auch 2020 geben – wenn man mich lässt. Es wird sicherlich wieder viele interessante Entscheidungen geben, die zu vielen interessanten Postings führen werden.

Im ersten Posting des neuen Jahres dann – wie auch in den vergangenen Jahren – der Rückblick auf das gerade abgelaufene Jahr. Also ein Top-Twenty der Postings aus dem Jahr 2019. Wenn ich alles richtig (aus)gelesen habe, ergibt sich folgendes Ranking:

Dazu vorab noch folgende Anmerkungen: Die Wochenrückblicke und Gebührenfragen habe ich in die Übersicht nicht mit einbezogen. Ich habe auch nicht die Postings mit eingestellt, die sich mit Entscheidungen zum Urteil des VerfG Saarland befassen, dann wäre das Ranking ein wenig „owi-lastig“ geworden. Und: Ich habe auch die Postings, die sich mit Fragen befasst haben, die inzwischen überholt sind, wie z.B. die Umsetzung der RiLi Eu 2017/1919, nicht berücksichtigt. I, Übrigen habe ich dann schon ein wenig darauf geachtet, dass das Jahresende nicht zu kruz kommt 🙂 , denn naturgemäß sind aufgrund es Zeitablaufs die älteren Beiträge häufiger geklickt.

So. Nun aber:

  1. News, News, News: “Modernisierung der StPO” und “Änderung der Pflichtverteidigung” morgen in Kraft, oder: Hier gibt es schon ein Ebook,

  2. Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung, oder: Ein Überblick,

  3. OWi II: Navigationsgerät als elektronisches Gerät?, oder: Ob fest verbaut, ist egal,

  4. Das Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens, oder: Ein Überblick – 10 Punkte,

  5. Rechteabbau durch das “Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens”, oder: Sie haben es getan/vor,

  6. OWi I: Paukenschlag II aus dem Saarland, oder: Traffistar S 350-Messungen nicht verwertbar,

  7. Mit einem 605 PS-Boliden mit 150 km/h nachts durch Berlin, oder: Alleinrennen,

  8. StPO I: Fehler bei der polizeilichen Vernehmung, oder: Wasch mich, aber mach mich nicht nass,

  9. U-Haft I: Wenn der Wahlverteidiger die Aussetzung der HV erzwingt, oder: Verhältnismäßigkeit der U-Haft,

  10. Der Richter mit Reichweitenproblemen, oder: Besorgnis der Befangenheit,

  11. StGB I: Filmen von Polizeibeamten, oder: “Nichtöffentliches Wort” und beschlagnahmtes Smartphone,

  12. Strafzumessung II: Verstoß gegen das BtMG, oder: Dauerbrenner gefährliche/ungefährliche Droge,

  13. StPO I: Verlesung von Arztberichten?, oder: Wann ist das zulässig?,

  14. Das kleine 1 x 1 der Terminsverlegung/Terminierung, oder: “Angefressenes” Beschwerdegericht,

  15. 200 EUR für 9,5 Stunden sind nicht unzumutbar, oder: Zum Kotzen,

  16. Wenn der Sachverständige in der HV schläft, oder: Befangen,

  17. Verabschiedung am/vom KG, oder: Sag beim Abschied leise “Servus”,

  18. Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft und die Gebühren Nrn 4130, 4142 VV RVG, oder: Zweimal “dummes Zeug”

  19. Für richterliche Vernehmung bestellter Pflichtverteidiger, oder: Keine Einzeltätigkeit,

  20. OWi I: Standardisierte Messung ohne Rohmessdatenspeicherung, oder: Das BayObLG erklärt dem VerfG Saarland, wie es geht,

Und dann war da noch:  In eigener Sache ein Hinweis, oder: Wer mir was schickt, muss mit Veröffentlichung rechnen…

Ein Gedanke zu „Meine Top-Twenty-Beiträge 2019, oder: Reformen, Reformen, VerfGH Saarland

  1. Constantin

    Hoffe Sie sind auch gut in das neue Jahr gerutscht.

    Freue mich bereits jetzt auf viele tolle neue Entscheidungen und Urteile auf Ihrem Blog. Lese Ihn regelmäßig, er gehört sicherlich zu meinen Top 3 Blogs, die ich am liebsten lese.

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