StGB II: Der Reichsadler über dem Europakennzeichen, oder: Missbilligung ist keine Täuschung

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Die zweite StGB-Entscheidung kommt vom OLG München. Das hat zur Frage der „Strafbarkeit“ des Überklebens des Europakennzeichens eines amtlichen Kfz-Kennzeichens mit einem Preußenadler Stellung genommen.

Das OLG sagt dazu im OLG München, Urt. v. 22.03.2019 – 4 OLG 14 Ss 322/18 -, hier der Leitsatz:

Das Überkleben des Europakennzeichens eines amtlichen Kfz-Kennzeichens mit einem Preußenadler erfüllt weder den Tatbestand der Urkundenfälschung noch denjenigen des Kennzeichenmissbrauchs, sofern der Täter keine Täuschung bezweckt, sondern lediglich seine Missbilligung über die Europäische Union zum Ausdruck bringen will. Allerdings liegt eine Ordnungswidrigkeit gem. gemäß §§ 48 Nr. 1b, 10 Abs. 12 S.1 FZV i.V.m. Nr. 3 Anlage 4 FZV vor.

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