Ich habe da mal eine Frage: Vergütung für die neuen Nebenklagen nach altem/neuem Recht?

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In der vergangenen Woche hatte sich ein Kollege bei mir mit zwei Fragen gemeldet, von denen ich die eine hier zur Diskussion stelle. Nämlich:

„Ich bin Nebenklagevertreter in einem Großverfahren. Zu Beginn des Verfahrens (Mai 2013) vertrat ich einen Nebenkläger. Die Gebühren richten sich nach der alten RVG. Im Sommer 2014 wurden mir durch das Gericht noch weitere Nebenkläger in dem gleichen Verfahren beigeordnet. Könnte ich nun, mit Verweis auf die neuen Beiordnungen, eine Vergütung nach der neuen RVG in Rechnung stellen?“

Die Übergangsfragen machen also immer noch Probleme.

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