Das heutige RVG-Rätsel ist ja nun schon gelaufen und damit ist an sich das Wochenende eingeläutet. Aber einen Beitrag schiebe ich dann heute noch hinterher, der zwei Punkte – ein wenig in eigener Sache – betrifft/zum Inhalt hat.
Ich fange dann mit dem Hinweis an, den mir der Kollege Zipper aus Schwetzingen hat zukommen lassen. Der war wegen „Business in Dubai und Abu Dhabi“ und hat dort dann auch Facebook „besucht“. Dabei ist er dann auf mein – dortiges – Facebookprofil gestoßen und hat mir davon ein Foto unter dem Titel „Burhoff in Dubai“ übersandt. Das findet man dann hier. Besten Dank an den Kollegen.
Und der zweite Punkt hat mit dem OLG Koblenz, Beschl. v. 22.03.2017 – 1 OWi 4 SsRs 21/17 (dazu Fake-News vom „übergeordneten“ OLG Koblenz?, oder: „unprofessionelle Zeit- und Geldverschwendung“) zu tun. Da handelt es sich also ein wenig um „Nachlese“, und zwar um einen in meinen Augen sehr schönen Kommentar zu dem Beitrag bei Facebook. Da schreibt ein Kollege m.E. sehr treffend:
„Das OLG Koblenz bekommt den „Erdogan des Tages“ für seine „Theorie des letzten Wortes“.
Seit wann dürfen in einem Rechtsstaat Mindermeinungen nicht mehr vertreten werden? Seit wann gibt es keinen Paradigmenwechsel mehr in der Rechtsprechung? Seit wann müssen gute Gründe vor der Mehrheit kuschen?
Und ja. Jede Rechtsbeschwerde ist wegen der geringen Vergütung Zeit- und Geldverschwendung für den Anwalt. Es soll aber Juristen geben, denen die Rechtsfortbildung am Herzen liegt. Es soll auch Juristen geben, die sich so etwas noch nicht einmal vorstellen können.“
Zur „Theorie des letzten Wortes“ dann keine Worte mehr. Wie gesagt: M.E. (mehr als) treffend.