Archiv für den Monat: November 2015

Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Welche Gebühren gibt es denn im Sicherungsverfahren?

© haru_natsu_kobo Fotolia.com

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Am vergangenen Freitag ging es bei Ich habe da mal eine Frage: Welche Gebühren gibt es denn im Sicherungsverfahren? um die Gebühren eines Sicherungsverfahrens nach den § 413 ff. StPO. Die Frage hatte mich etwas irritiert. Darum habe ich dann beim Fragesteller noch einmal rückgefragt nach dem Verfahrensstand und dazu folgende Antwort erhalten:

„Zur Rückfrage des Verfahrensstandes:

  1. Strafanzeige wegen schwerer Brandstiftung etc.
  2. Kreisverwaltung ordnet Unterbringung nach § 14 PsychKG an
  3. Antrag der StA hinsichtlich eines einstweiligen Unterbringungshaftbefehls gem. § 126 a StPO
  4. Termin: RA XYZ wird zum Pflichtverteidiger bestellt / Unterbringungshaftbefehl ergeht
  5. StA stellt Antrag im Sicherungsverfahren
  6. Eröffnungsbeschluss
  7. Urteil: Antrag der StA hinsichtlich Unterbringung abgelehnt, Entschädigung für erlittene vorläufige Unterbringung, Kosten + not. Auslagen = Landeskasse
  8. Abrechnung des beigeordneten Anwalts VV4101, 4100, VV 4105, 4104,VV 4113, 4114 [muss wohl 4113, 4112 heißen], Terminsgebühren, Abrechnung Besprechungstermine (Reisekosten)“

Danach war für mich dann „alles klar“ und ich konnte antworten:

„…..Ich war durch Ihren Hinweis auf Strafvollstreckung irritiert. Aber: Abgerechnet wird hier nach Teil 4 Abschnitt 1 VV RVG. Denn es handelt sich um eine „Strafsache“ bzw. um ein besonderes Erkenntnisverfahren, das nach den Regeln der StPO läuft. Steht auch so im Kommentar bei Vorbem. 4 Rn. 7 VV und auch im GS….“

Für das Sicherungsverfahren gelten die normalen Regeln: Bis zum Urteil Teil 4 Abschnitt 1 VV RVG, danach dann Teil 4 Abschnitt 2 VV RVG.

Bei der Erstellung des Beitrags ist mir dann jetzt aufgefallen, dass der abrechnenden Kollege ggf. noch die Gebühr Nr. 4102, 4103 VV RVG „vergessen“ hat. Kommt ein wenig darauf an, was genau in dem „Termin: RA XYZ wird zum Pflichtverteidiger bestellt/Unterbringungshaftbefehl ergeht“ genau passiert.

Übrigens: Wer hat gefragt. Nun, der ein oder andere wird es nicht glauben (wollen). Es war ein Bezirksrevisor 🙂 . Das hat mich natürlich besonders gefreut.

„Rheingold! Reines Gold“, oder: Andere schreiben Anderes, vielleicht Besseres

Vom Autor erhalten

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Ich hatte vorhin ja in dem Beitrag zum LG Bad Kreuznach, Beschl. v. 09.11.2015 – 2 Qs 107/15 (dazu Das „beschlagnahmte Handy“ des Rechtsanwalts, oder: „Steine statt Brot“) angekündigt, dass ich auf den Kollegen, der den Beschluss des LG erstritten hat und erleiden muss, noch einmal zurückkomme. Das aber aus einem ganz anderen Anlass.

Die Mail, mit der der Kollege Th. Scheffler aus Bad Kreuznach nach dem Interesse an dem Beschluss gefragt hatte, hatte noch einen weiteren Absatz, nämlich:

„Und dann noch etwas: Ich schreibe zum Zeitvertreib Krimis. Mein 5. Fall (Rheingold! Reines Gold) ist gerade erschienen, den würde ich Ihnen gerne zukommen lassen. Gewissermaßen als kleines Dankeschön. Wie wäre da die Anschrift? Verlag? Kanzlei? Borkum? Münster? Ich vermute mal, Sie bekommen Massen an Zusendungen und ich möchte zumindest nicht da landen, wo ein Sekretariat vorsortiert und wegwirft.“

Übwer das Angebot habe ich mich mindestens ebenso gefreut wie über den LG-Beschluss. Ich habe daher hurtig mein Interesse bekundet – eine Stelle, „wo ein Sekretariat vorsortiert und wegwirft“ gibt es hier übrigens nicht, hier wird alles gelesen und i.d.R. auch beantwortet – und inzwischen ist das Werk auch da. Gelesen habe ich es noch nicht – dafür ist es zu frish. Aber der Klappentext macht neugierig, wenn es da u.a. heißt:

„Landesnervenklinik Alzey, geschlossene Abteilung. Eine Frau wird hier seit Jahren zu Unrecht festgehalten. Der Auftakt zu einer Inszenierung, in der die Darsteller ihre wahren Rollen hinter Masken verbergen.

Ein Fehlurteil dient als Libretto, ein Wiederaufnahmeverfahren als Partitur, wenn aus dem Orchestergraben einer korrupten Justiz Melodien von tödlicher Falschheit erklingen. Wo endet die Realität, wo beginnt der Wahn? …..

Auf der Suche nach dem Leitmotiv wandelt der Protagonist durch Kreuznachs Gassen, durch Mainzer Gerichtsflure – und durch wagnerianische Stabreime. Es bedarf bester Naheweine, bis er das Stück versteht, das ihm geboten wird. Denn wirr und kraus kreist die Welt um Mord und Totschlag, Freundschaft und Verrat, Rheingold und Götterdämmerung. Bis endlich der Vorhang fällt und der Regisseur aus dem Hintergrund auf die Bühne dieses Krimis tritt.“

Ich bin gespannt. Gespannt bin ich auch den Nahewein, von dem der Kollege noch zwei Flaschen beigepackt hatte :-), herzlichen Dank. Ich bewundere den Kollegen schon jetzt. Denn das ist doch was ganz anderes als Bücher mit trockenem juristischen Verfahrensrecht.

Nähere Infos zu dem Werk dann hier oder hier. So und dann jetzt (Fremd)Werbemodus aus 🙂 .

Das „beschlagnahmte Handy“ des Rechtsanwalts, oder: „Steine statt Brot“

entnommen wikimedia.org Urheber User:Mattes

entnommen wikimedia.org
Urheber User:Mattes

Der ein oder andere Leser wird sich vielleicht noch an das Posting: Applaus, Applaus, oder: „…fühlte ich mich nach der Lektüre Ihres Handbuches doch wesentlich weniger hilflos“ erinnern. Da ging es um den Vorwurf der versuchten Strafvereitelung, der einem Kollegen von der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach gemacht wurde. In dem Verfahren ging es dann auch um die Beschlagnahme/Sicherstellung des Handys des Kollegen und das Auslesen der darauf befindlichen Nachrichten. Die sache ist natürlich weitergegangen. Inzwsichen gibt es dazu einen landgerichtlichen Beschluss, nämlich den LG Bad Kreuznach, Beschl. v. 09.11.2015 – 2 Qs 107/15. Dazu hatte der Kollege angefragt, ob ich an dem Interesse habe. Und das mit folgender Mail, die den „Sach- und Streitstand“ sehr schön zusammenfasst (wer es juristsich aufbereitet haben möchte…..bitte den Beschluss lesen). Der Kollege schreibt:

„Sehr geehrte Herr Kollege,
in obiger Angelegenheit gibt es einen kleinen Fortschritt.

Das Landgericht hat mir jetzt bestätigt, dass die (mündliche) richterliche DuSu-Anordnung rechtswidrig war, soweit mein Handy komplett ausgewertet wurde, also nicht beschränkt auf Telefonate/SMS in Zusammenhang mit den Beteiligten des konkreten Falles. Ursache hierfür war wohl, dass die Anordnung nirgendwo nachvollziehbar dokumentiert ist, weshalb die Staatsanwaltschaft unterschiedliche Versionen darüber verbreitet, was denn eigentlich angeordnet wurde. Toller Rechtsstaat!

Allerdings: Steine statt Brot!

Der Staatsanwalt hatte damals ausdrücklich und aktenkundig verfügt, dass nur Daten bis 12.8. um 11 Uhr ausgewertet werden dürfen. Darüber hat sich die Kripo hinweg gesetzt und auch noch SMS vom 12.8.15 um 14 Uhr, 16 Uhr und 18 Uhr erfasst. Insbesondere eine SMS von 16 Uhr wurde zum Anlass genommen, den Absender des SMS ebenfalls mit einer Hausdurchsuchung zu überziehen, um auch dessen Handy noch auszuwerten.

Dazu meint das LG Bad Kreuznach: macht nix, da nicht willkürlich. Das AG hätte ja vorher den Beschluss auch auf SMS nach 11 Uhr ausdehnen können, weshalb es egal sei, wenn SMS nach 11 Uhr gleich mitbeschlagnahmt werden (von einem Anwaltshandy). Mit anderen Worten: Die Vergewaltigung ist hinzunehmen, weil das dadurch entstandene Kind so schöne Augen hat.

Scheint mir aber Standardrechtsprechung zu sein, deshalb frage ich mal an, ob der Beschluss für Ihr Archiv dennoch interessant wäre. Falls ja, scanne ich ihn am Montag ein und maile ihn durch.

Soweit gegen meine Mandantin (die Zeugin) auch ein Strafverfahren eingeleitet wurde (natürlich nicht wegen Falschaussage, sondern wegen versuchter Strafvereitelung), verweigert mir die StA als Verteidiger (nicht als ausgeschlossener Zeugenbeistand) die Akteneinsicht mit der Begründung, man prüfe, ob ich auch als Verteidiger auszuschließen sei. Mein Hinweis, dass ich vollverwertiger Verteidger bin, so lange das OLG mich nicht abschießt, interessiert die StA nicht. Aber das ist nur eine der vielen Merkwürdigkeiten des Falles.“

Schon ein wenig eigenartig. Aber man sieht mal wieder, wohin die Rechtsprechung des BVerfG und BGH zum Abwägungsgebot und zum hypothetischen Kausalverlauf und das Geeiere um Beweisverwertungsverbote bei Durchsuchung und Beschlagnahme führt. Steine statt Brot…

Und zu:“… ein Hinweis, dass ich vollverwertiger Verteidger bin, so lange das OLG mich nicht abschießt, interessiert die StA nicht.“ Scheinen harte Sitten zu herrschen in Bad Kreuznach.

Und auf den Kollegen komme ich heute Mittag dann noch einmal zurück….

Sonntagswitz: (Dämliche) Diebe XXXVIII

© Teamarbeit - Fotolia.com

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Ich habe schon lange nichts mehr aus der Reihe „Dämliche Diebe“ gebracht. Woran es liegt, dass ich kaum noch Material finde, weiß ich nicht. Vielleicht sind die Diebe ja schlauer geworden. Aber vielleicht suche ich ja auch nicht richtig. Wer also interessante Nachrichten findet oder vorrätig hat, kann die gerne bei mir melden. Heute gibt es dann:

Im Sauerland drang ein Einbrecher in ein Firmengebäude ein. Dort öffnete er mit Gewalt einen Panzerschrank und hoffte  auf wertvolle Beute.
Als das massive Metall letztlich dem Eindringling nachgab, lag im Inneren nur ein Zettel. Auf diesem Stand handschriftlich geschrieben: „Du Idiot! Die Arbeit hat sich nicht gelohnt!“.


 

In Hessen entwendete ein 51-Jähriger Mann im Sommer in einem unbeobachteten Moment in einer Tankstelle einen Kasten Bier. Daraufhin verfolgte ihn eine Angestellte bis zum Eintreffen der Polizei, die den Mann vorläufig festnehmen konnte. Den Bierkasten hatt der der Dieb während der Flucht abgestellt – er war ihm bei der Hitze zu schwer wurde.


 

In Heidelberg floh ein 31-jähriger Räuber per Rad mit einer erbeuteten Handtasche. Als er sich bei der Flucht kurz umschaut, kollidiert er mit einer Straßenlaterne, stürzt und setzt die Flucht dann zu Fuß fort.
Sein Pech: Beim Sturz hatte er unbemerkt einen an ihn adressierten Brief verloren – Steilvorlage für die ermittelnde Polizei 🙂


 

Ein Mann wurde in seinem eigenen Auto entführt. Die Täter hatten ihn in den Kofferraum gesperrt, allerdings vergessen, dem Mann sein Handy abzunehmen…….. 🙂 .


 

Wochenspiegel für die 47. KW., das war sexueller Missbrauch und Strafbefehl, Steuererklärung auf dem USB-Stick und die Karriere als StA

© Aleksandar Jocic - Fotolia.com

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Wir haben eine „Terrorwoche“ hinter uns: Nach den Anschlägen in Paris am 13.11. das abgesagte Fußballspiel am Dienstag, dann Mittwoch nochmals Paris, dann Mali und (immer noch) den Terroralarm in Belgien. Mich hat gewundert, dass das Thema die Blogs nicht mehr beschäftigt hat. Aber es hat trotz allem Terror noch genügend andere Themen gegeben, über die ich viel lieber berichte. Und zwar über:

  1. auch zum Terror: De Maizière schürt die Angst,
  2. LG Stuttgart: Contentblocker “blockr” rechtmäßig, oder: Bild.de und die AdBlocker,
  3. Klagen vor den Zivilgerichten gehen zurück – warum?,
  4. Der Richterspruch – und die Willkür,
  5. Verteidiger- und Vertretungsvollmacht …
  6. Die Steuererklärung auf dem USB-Stick,
  7. OLG Hamm: Rücktritt vom Fahrzeugkauf – Käufer darf ʺzu Hauseʺ klagen,
  8. Strafverfolgung bei sex. Missbrauch – ein Viertel mündet in Strafbefehl,
  9. und zum Schluss wäre dann noch die Frage: Wie wäre es mit… einer Karriere als Staatsanwalt?