Gurtpflicht für Taxifahrer? Jetzt ja.

entnommen wikimedia.org Urheber Epop

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Heute ist Bundesratssitzung. Daraus ist für Verkehrsrechtler Folgendes interessant:

  • Beraten worden ist auch (mal wieder) eine Verordnung der Bundesregierung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften. Der haben die Länder nur mit Auflagen zugestimmt, und zwar: Die Länder fordern die Einführung neuer Regelsätze in den Bußgeldkatalog, um das Befahren von Radwegen in nicht zulässiger Richtung unter bestimmten Umständen konsequenter verfolgen zu können. Zur Begründung führen sie aus, dass das Befahren von Radwegen in nicht zulässiger Richtung ein oft vorkommendes Fehlverhalten mit hohem Unfallrisiko und Gefahrenpotenzial darstelle. Die Bußgelder sollen sich zwischen 25 und 35 € bewegen. Die Bundesregierung muss nun entscheiden, ob sie die Verordnung mit den Änderungen in Kraft setzt.

  • Mit der Verordnung wird im Übrigen europäisches Recht zur Anpassung an neue Kinderrückhaltesysteme in Kraftfahrzeugen in nationales Recht umgesetzt.
  • Zudem schafft die VO aus Verkehrssicherheitsgründen die Ausnahme für Taxi- und Mietwagenfahrer ab, sich während der Fahrgastbeförderung bislang nicht anschnallen zu müssen.

Näheres dann nachzulesen hier.

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