Nach drei Monate stellt sich für U.Hoeneß heute die Frage aller Fragen: Strafantritt bzw. „Schließt sich die Zellentür hinter ihm? Focus meldet unter Hinweis auf eine Bild-Meldung, dass U. Hoeneß offenbar heute seine Haftstrafe antritt. Na, dann haben wir heute Abend sicher einen Brennpunkt in der ARD. Das ist doch eine Meldung wert.
Archiv für den Monat: Juni 2014
Strafabschlag für den „Kronzeugen“ bei BtM-Taten…
In der Praxis macht die Anwendung der §§ 31 BtMG, 46b StGB, also der sog. Kronzeugenregelung, immer wieder Schwierigkeiten, wie gerade auch der BGH, Beschl. v. 0.3.2014 – 3 StR 429/13 – zeigt. Da ging es sowohl um die Anwendung des § 31 BtMG als auch bei einem anderen Teil der Taten um die des § 46b StGB. Der BGH hat dazu Stellung genommen. Das Ergebnis lässz sich in etwa folgenden Leitsätzen zusammenfassen:
„1. Der Tatbegriff im Sinne von § 31 BtMG umfasst auch die Betäubungsmitteltaten anderer Personen, die als rechtlich selbständig zu werten und nicht Gegenstand des anhängigen Verfahrens sind, sofern ein innerer und verbindender Bezug zwischen der eigenen und der offenbarten Tat besteht.
2. Die Anwendung der allgemeinen Kronzeugenregelung nach § 46b StGB ist durch die bereichsspezifische Kronzeugenregelung in § 31 BtMG nicht ausgeschlossen. Unter der Geltung des alten Rechtszustands war es ausreichend, dass sich die Aufklärungshilfe nur auf eine von mehreren, dem „Kronzeugen“ zur Last liegenden Taten bezog.
3. Zur Aufklärung der Tat „über den eigenen Tatbeitrag hinaus“ ist ein umfassendes Geständnis nicht erforderlich; ein nur teilweises Einräumen des eigenen Tatbeitrags ist ausreichend; auch ein Leugnen des eigenen Tatbeitrags ist für die Annahme einer Aufklärungshilfe unschädlich.“
Ergebnis dieser Stellungnahme: Aufhebung des Strafausspruchs und Zurückverweisung.
BGH, Beschl. v. 2
Sonntagswitz, heute: Juristen, Jura und was damit zu tun hat
Gar nicht so einfach, heute das Thema für den Sonntagswitz zu wählen: Für die Ostfriesen ist es, nachdem ich nicht mehr auf der Insel bin, zu spät, für Fußball noch zu früh – obwohl die Berichtsflut ja allmählich startet. Da machen wir doch heute lieber mal zum Lücken füllen erst noch einmal: Juristen, Jura und was damit zu tun hat. Da wäre(n):
Verteidiger zu seinem Klienten: „Jetzt können wir nur noch hoffen, dass wir mit einem blauen Auge davon kommen!“
Ängstlich zuckt sein Mandant zusammen: „Glauben Sie wirklich, dass es zu einer Schlägerei kommen wird…???
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Ein Rechtsanwalt hatte einen Mandanten in einem Skandalprozeß erfolgreich verteidigt. Auf einer Party danach sprach ihn eine entrüstete Frau an: „Für Sie ist wohl kein Delikt zu gemein, so abscheulich, so unerhört, dass Sie nicht die Verteidigung übernehmen wollten!“
„Kommt drauf an“ sagte der Anwalt, „was haben Sie denn ausgefressen?“
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Im Gerichtssaal.
Richter: „Was genau war denn in dem Brief?“
Angeklagter: „Sag ich nicht, Briefgeheimnis!“
Richter: „Was haben Sie demjenigen, den Sie daraufhin angerufen haben wollen, gesagt?“
Angeklagter: „Sag ich auch nicht, Fernmeldegeheimnis.“
Richter: „Und wie viel Geld habe sie nun letztendlich bekommen?“
Angeklagter: „Sag ich nicht, Bankgeheimnis!“
Richter:“ Nun – dann verurteile ich sie zu 2 Jahren Haft!“
Angeklagter: „Warum das??“
Richter: „Staatsgeheimnis…“
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und vielleicht als Vorlage für eine „neue“ Einlassung:
Richter: Soso, Sie behaupten also, mit Ihrem Auto nicht die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten zu haben. Wie wollen Sie das denn beweisen?“
Betroffener: „Das kann ich sehr wohl beweisen, Herr Richter: Ich befand mich gerade auf dem Weg zu meiner Schwiegermutter!“
Wochenspiegel für die 22. KW., das war Google, WhatsApp, Giovanni di Lorenzo und „unser“ Kevin, der nicht bei sich halten konnte
Auch an diesem – hoffentlich weiterhin sonnigen – Sonntag einen Wochenspiegel, den man ja auch nach einem Ausflug ins Grüne lesen kann, aber sogar auch auf dem Ausflug, während einer Pause. Das Smartphone macht es ja möglich. Nur nicht ggf. während des Fahrradfahrens, denn das ist bußgeldbwehrt – § 23 Abs. 1a StVO lässt grüßen. In dem Sinne berichten wir heute aus der vergangenen Woche über:
- den Doppelwähler Giovanni di Lorenzo, vgl. auch hier, oder hier,
- Der Verteidiger macht´s nicht mit Links,
- systembedingten Wahnsinn in Neukölln,
- Kevin Großkeutz, der in die Hotelhalle gepinkelt haben soll,
- eine schnelle Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahren in einem „Uralt-Fall“, das war der jetzt 40-Jährige, der im Alter von 15 einem Mädchen den Finger in die Scheide gesteckt haben sollte,
- TrueCrypt: Mysteriöses Ende wegen Sicherheitslücken,
- den Enkeltrick,
- die WhatsApp-AGB,
- das Google-Löschformular,
- und dann war da noch, was die Juristen in der 22. KW erheiterte.